Helmut Laser              Vereinsbroschüre                Anlage 4 b

Fallbeispiele zur Versicherungs- und Steuerpflicht bei geringfügiger und kurzfristiger Beschäftigung ab 1.4.2003 bzw. 2013

Art der Beschäftigung

zu erhebende Abgaben für das geringfügige Arbeitsverhältnis im Verein

Arbeitsverhältnis
im Verein
(siehe Anlage 4a)

sonstiges
Arbeitsverhältnis
(siehe Anlage 4a)

Zusammen-
rechnung

Renten-
Versicherung
2)

Kranken-
Versicherung

Pflege-
Versicherung

Arbeitslosen-
Versicherung

Besteuerung

geringfügige
Dauerbeschäftigung bis 450 €

keine
(z.B. Hausfrau, Schüler, und Student
1)

 

versicherungsfrei,
15% pauschal,
Option möglich

versicherungsfrei,
13% pauschal
  3),
keine Option

versicherungs-
frei

versicherungs-
frei

Steuerfreiheit bei Vorlage Freistellungs-
bescheinigung des Finanzamts,
sonst stpfl. (20% Pauschalst.)


wie oben

geringfügige
Dauerbeschäftigung

ja 

Versicherungs-
pflicht, wenn über 450 €

Versicherungs-
pflicht, wenn über 450 €

Versicherungs-
pflicht, wenn über 450 €

Versicherungs-
pflicht, wenn über 450 €

Steuerpflicht,
Pauschalierung mit 20% LoSt möglich


wie oben

Versicherungspfl.
Hauptbeschäftigung

ja

 

Versicherungs-
pflicht bis zur BBG

Versicherungs-
pflicht bis zur BBG

Versicherungs-
pflicht bis zur BBG

versicherungs-
frei

Steuerpflicht,
Pauschalierung mit 20% LoSt möglich


wie oben

Hauptberuf versicherungsfreier Beamter oder Selbständiger

nein

 

versicherungsfrei,
15% pauschal,
Option möglich

versicherungsfrei,
13% pauschal,
keine Option

versicherungs-
frei

versicherungs-
frei

Steuerfreiheit bei Vorlage Freistellungs-
bescheinigung des Finanzamts,
sonst stpfl. (20% Pauschalst.)


wie oben

Rentner mit Vollrente und Versorgungsem-
pfänger (Pensionär)

nein

 

versicherungsfrei,
15% pauschal,
keine Option

versicherungsfrei,
13% pauschal
  3),
keine Option

versicherungs-
frei

versicherungs-
frei

Steuerfreiheit bei Vorlage Freistellungs-
bescheinigung des Finanzamts,
sonst stpfl. (20% Pauschalst.)


wie oben

Arbeitsloser

 

nein

versicherungsfrei,
15% pauschal,
Option möglich

versicherungsfrei,
13% pauschal
  3),
keine Option

versicherungs-
frei

versicherungs-
frei

Steuerfreiheit bei Vorlage Freistellungs-
bescheinigung des Finanzamts,
sonst stpfl. (20% Pauschalst.)

kurzfristige (saisonale )und geringfügige Beschäftigung

beliebig

ja

versicherungsfrei, wenn Zeitgrenze nichtüber-
schritten wird

versicherungsfrei, wenn Zeitgrenze nicht über-
schritten wird

versicherungsfrei, wenn Zeitgrenze nicht über-
schritten wird

versicherungsfrei, wenn Zeitgrenze nicht über-
schritten wird

Steuerpflicht, Pauschalierung mit 25% Lohnsteuer möglich, es sind aber andere Voraussetzungen als für die Sozialversicherungsfreiheit zu erfüllen.

1) Versicherungsfreiheit für Studenten setzt voraus, dass sie immatrikuliert sind und ihre Zeit und Arbeitskraft tatsächlich überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen wird. Mit dem     Examen endet daher in der Regel die Versicherungsfreiheit und es treten die o.g. Versicherungsfolgen wie bei Nichtstudenten ein.
2) Bei Option ist zusätzlich ein Arbeitnehmeranteil in Höhe der Differenz zwischen Beitragssatz und Pauschalsatz zu entrichten.
3) Gilt nur für Arbeitnehmer, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung oder als Familienmitglied mitversichert sind, anderenfalls entfällt der Pauschalbeitrag.
4) Pauschale Abgaben wurden ab 1.4.2003 auf 13 % für KV und 15 % für RV angehoben.