Helmut
Laser Vereinsbroschüre
Anlage 5 Spendenzwecke
Für
die in § 52 Abs 2 AO unten aufgeführten gemeinnützigen Zwecke sind Spenden und
Mitgliedsbeiträge steuerlich abzugsfähig. Lediglich für die auf Blatt 2
genannten besonderen gekennzeichneten Zwecke ist der Abzug von Mitgliedsbeiträgen
ausgeschlossen.