Helmut Laser            Vereinsbroschüre        Anlage 5 Spendenzwecke
Für die in § 52 Abs 2 AO unten aufgeführten gemeinnützigen Zwecke sind Spenden und Mitgliedsbeiträge steuerlich abzugsfähig. Lediglich für die auf Blatt 2 genannten besonderen gekennzeichneten Zwecke ist der Abzug von Mitgliedsbeiträgen ausgeschlossen.