Anhang zum Steuerhinweis für Rentner Nr. 31  

Ausarbeitung vom 20.7.2005 (mit z.T. aktualisierten Anlagen)

Wie sicher sind unsere Renten und wie können Sie künftig gesichert werden

Kein Tag vergeht, an dem in den Medien nicht über die schlechte konjunkturelle Lage und die Folgerungen daraus für die allgemeine Entwicklung in Deutschland, die öffentlichen Haushalte, den Arbeitsmarkt und die Sicherungssysteme diskutiert wird. Dabei werden von Politikern, Wirtschaftsvertretern und Wissenschaftlern Thesen und Argumente dafür in den Raum geworfen, die so oberflächlich formuliert und für die Allgemeinheit wenig verständlich dargestellt werden, dass sie beim Bürger mehr Unruhe und Verwirrung schaffen, als dass sie zu einer sachlichen Diskussion beitragen. Das Verständnis für notwendige und ggf. auch schmerzliche Einschnitte in das Leben der Bevölkerung wird auf diese Weise nicht gewonnen.

Die bevorstehende Bundestagswahl heizt die Diskussion über den richtigen Weg im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Wahlprogrammen zusätzlich an.

Mit diesem Beitrag soll der Versuch gemacht werden, etwas mehr Klarheit und Transparenz über die verfahrene Situation zu schaffen und zu den verschiedenen in der Öffentlichkeit diskutierten Standpunkten etwas eingehender Stellung zu nehmen.Dabei sollen folgende grundsätzliche Thesen und Fragen behandelt werden:

·   Sind unsere Sozialsysteme (Renten, Arbeitslosengeld und Gesundheitskosten) noch bezahlbar und gibt es ohne wesentliche Einschnitte noch Erfolgsrezepte?
   
o   Das Prinzip der Solidargemeinschaft führt dazu, dass bei steigender Arbeits­losigkeit und weniger Geburten bei gleichzeitig wachsender Lebenserwartung der Alten und häufigeren         vorzeitigem Ruhestand die durch die arbeitende Bevölkerung eingezahlten Sozialversicherungsbeiträge nicht für die Zahlung der Renten ausreichen und daher andere         Haushaltseinnahmen (Steuern) dazu herangezogen werden müssen oder eine Neuverschuldung eingegangen werden muss.
    
o  Gleiche Grundsätze gelten für die Krankenversicherung, weil die Krankheits­kosten derer, die diese nicht durch eigene Beiträge decken können, von den übrigen Beitragszahlern mit         aufgebracht werden müssen.

·   Welche Einflüsse hat die Wiedervereinigung auf diese Entwicklung und wie sind gemachte Fehler korrigierbar?
     
o  Die oben genannte Problematik hat sich durch die Wiedervereinigung verschärft, weil die Arbeitslosenquote in den neuen Bundesländern höher ist als im Westen und dadurch die         Solidargemeinschaft überproportional wirkt, denn auch in der DDR wurden keine Rücklagen für solche Lasten gebildet bzw. sie waren schnell verbraucht.

·    Wie kann die Wirtschaft wieder in Schwung gebracht werden, um in Deutschland die  Arbeitslosigkeit zu verringern und dafür unter den Bedingungen des globalen Marktes neue  Arbeitsplätze zu schaffen. Oder müssen wir die Arbeit neu verteilen und uns alle mit weniger Wohlstand zufrieden geben?
       
o   Senkung der Ertragsteuerbelastung und der Arbeitskosten
       
o   Mehr Arbeit für gleiches Geld (Verlängerung der Arbeitszeit)
       
o   Lockerung des Kündigungsschutzes und Flexibilisierung der Arbeitszeit
       
o   Deregulierung mit weniger Bürokratie und weniger Einflussnahme durch Regierung und Interessensvertretungen (Verbände und Gewerkschaften)

·     Brauchen wir in Deutschland eine grundlegende Steuerreform und wie ist diese im Rahmen der Steuersysteme der anderen EU-Staaten zu gestalten und wettbewerbs­fördernd zu realisieren?
       
o    Entwicklung der MWSt-Sätze und der Ertragsteuerbelastungen erfordert Umschichtung
       
o    Subventionsabbau und Beseitigung von nicht mehr zeitgemäßen Steuer­befreiungen
       
o    Besteuerung von Körperschaften versus natürlichen Personen
       
o    Vereinfachung durch ein besser verständliches Steuersystem und weniger Steuerarten (Ablösung der Gewerbesteuer durch Umsatz­steueranteile)

1. Die Entwicklung der Bevölkerung, der Einkommen und der gesetzlichen Abzüge seit 1970

Nachdem die 50iger und 60iger Jahre dadurch geprägt waren, die Folgen des Krieges zu überwinden und einen mehr oder weniger vernünftigen Lebensstandard zu schaffen, sind die folgenden Jahrzehnte durch eine starke wirtschaftliche Entwicklung, die Europäische Vereinigung und insbesondere in Deutschland durch die Wiedervereinigung geprägt worden.

Betrachtet man die Entwicklung der Einkommen der abhängig Beschäftigten, so muss man feststellen, dass sie sich in den vergangenen 30 Jahren im öffentlichen Dienst im Durchschnitt verdreifacht haben. In der freien Wirtschaft werden heute auch nach Abzug der Arbeit­nehmer­anteile zur Sozialversicherung netto sogar 3 ½ bis viermal soviel wie 1970 gezahlt. Diese Entwicklung passierte in der Wirtschaft, obgleich die Beiträge in der Rentenversicherung von 13,07% in 1970 auf 19,3% in 2003 stiegen und auch für die Arbeitslosenversicherung in diesem Zeitraum eine Steigerung von 1,3% auf 6,5% eintrat. Bei der Krankenversicherung ergaben sich ähnliche Veränderungen, außerdem wurde 1995 die Pflegeversicherung mit zunächst 1% und ab 1996 mit 1,7% eingeführt.

Diese Entwicklung der Arbeitskosten einschließlich der Arbeitgeberanteile von ca. 11 bis 12 % auf inzwischen über 20 % war für die Unternehmen nur über entsprechende Preiserhöhungen und durch Rationalisierungsmassnahmen auszugleichen. Dazu kamen hohe Ertragsteuer­belastungen (Gewerbesteuer und Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer) von mehr als 50 bis 60 %, die über den Preis mit verdient werden müssen, so dass die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu schwinden droht. Der freie und globale Markt innerhalb der sich stets vergrößernden EU und den übrigen Ländern verschärft den Markt derart, dass Deutschland inzwischen mit Billiglohn­ländern zu konkurrieren hat, die zudem weniger Steuern und Sozialabgaben einfordern und gleichzeitig mit steigender Qualität der Produkte aufwarten. Die Folge ist, dass wir um unsere Marktanteile weltweit zu kämpfen haben und wir es seit Jahren bereits statt mit einer notwendigen Expansion mit einer Rezession zu tun haben.

Die Tatsache, dass wir nach wie vor als Exportweltmeister zitiert werden, beweist nicht, dass wir damit unser Problem lösen, sondern dass wir ohne diese Umsätze noch viel größere Beschäftigungsprobleme hätten. Spitze bei den Exportumsätzen zu sein, sagt noch nichts über die interne Wertschöpfung aus, und nur die schafft oder sichert zumindest Arbeitsplätze. Gerade der steigende Anteil von Einfuhren (siehe Zahlungsbilanz) beweist, dass die Exportumsätze häufig nur durch Verlagerung von Teilen der Fertigung in Billiglohnländer mit niedrigen Personalnebenkosten und Steuerbelastungen erkauft werden können. In machen Branchen dient der Export wegen nicht ausreichender Inlandsnachfrage zudem mehr der Beschäfti­gungssicherung als der Gewinnerzielung. Ein Unternehmen, das keine Gewinne erzielt, kann nicht investieren und ist damit nur begrenzt existenzfähig. Offenbar haben Personen, die die Exportumsätze als Beweis für die Konkurrenzfähigkeit deutscher Unternehmen ansehen, noch nicht begriffen, dass man ein Kuh nur solange melken kann wie sie lebt.

Die Folge dieser Wirtschaftsflaute ist eine steigende Arbeitslosenzahl und ein häufig vorzeitiger Eintritt in den Vorruhestand, was zu steigenden Belastungen der Haushalte durch eine länger lebende Rentnergeneration führt.

Unser Rentensystem baut darauf auf, dass die arbeitende Generation mit ihren Sozial­beiträgen die Rentenzahlungen finanziert. Daraus ergeben sich zwangsläufig Fehlbeträge, wenn die heute Beschäftigten die erforderlichen Beiträge nicht aufbringen können, weil die Zahl der Beschäftigten sinkt und die Zahl der Arbeitslosen und Rentner steigt: Dieses schon seit langem vorhandene Missverhältnis konnte in der Vergangenheit nur durch mehr Wirtschaftswachstum aufgefangen werden. Ohne ein ausreichendes Wachstum kann somit der Generationenvertrag nicht mehr funktionieren.

Für die Kosten der Gesundheit gilt ähnliches. Auch hier können die durch steigende Krankheitskosten eintretenden Mehrbelastungen von den jeweils Betroffenen nicht immer aufgebracht werden. Wer selbst nicht ausreichend Krankenkassen­beiträge zahlen kann, muss in der Solidargemeinschaft von denen mit abgesichert werden, die geringere Kosten verursachen. Da immer weniger in Vollbeschäftigung sind und das Lebensalter steigt, geht auch hier die Schere auseinander.

Die Folge ist eine Finanzierung der immer größer werdenden Fehlbeträge im Sozialbereich durch steigende Sozialbeiträge, Steuern oder durch Aufnahme neuer und schon jetzt nicht mehr bezahlbarer Schulden.

Höhere Abgabenbelastungen mindern zwangsläufig das für den Konsum verfügbare Einkommen und erhöhen durch die Arbeitgeberanteile die Arbeitskosten mit negativen Auswirkungen auf den internationalen Wettbewerb und damit auf den deutschen Arbeitsmarkt. Eine Lösung der Probleme scheint nur möglich, wenn die staatlichen Aufwendungen durch mehr Eigenvorsorge der Bürger gesenkt werden und ein nennenswerter Wachstumsschub neue Einnahmen sowohl den Beschäftigten, den Unternehmern (Arbeitgebern) wie auch dem Fiskus beschert.

2. Welche Einflüsse hatte die Wiedervereinigung auf diese Entwicklung

Aus den obigen Ausführungen wird deutlich, dass diese Entwicklung auch ohne Wiederver­einigung eingetreten wäre, allerdings mit entsprechend geringeren Auswirkungen.

Falsch dürfte jedoch die Behauptung sein, die Westdeutschen müssten von dem, was sie einmal in die Rentenkasse eingezahlt haben, nun die Renten der neuen Bundesbürger mit finanzieren, so dass sich deswegen die eigene reduziert. Richtig ist, dass die heutigen Beschäftigten die derzeitigen Rentenzahlungen aufbringen müssen und die Mittel nicht aus einem vorhandenen Topf (Rücklagen) entnommen werden können. Richtig ist auch, dass die ehemaligen DDR-Bürger von unserem heutigen Rentensystem profitieren, aber ihre Kinder müssen wie die der westdeutschen Rentner ihre Sozialleistungen erbringen, auch wenn sie inzwischen in den alten Bundesländern tätig sind und dort einer Beschäftigung nachgehen.

Allerdings ist auch nicht zu bestreiten, dass durch die höhere Arbeitslosigkeit in den neuen Bundesländern von den Westdeutschen mehr Sozialbeiträge und Steuern (auch der Solidaritätszuschlag zählt dazu) abverlangt und Neuverschuldungen in Kauf genommen werden müssen. Wer die Wiedervereinigung bejaht, muss mit dieser Situation leben und sie als gerecht akzeptieren. Anderenfalls hätte die Grenzöffnung und Freizügigkeit den ehemaligen DDR-Bürgern nicht zugestanden werden dürfen.

Eine Lösung des Problems kann nur darin bestehen, im Osten verstärkt Arbeitsplätze und Wirtschaftswachstum zu schaffen, damit den Rentnern der neuen Bundesländer von ihrem eigenen Nachwuchs durch entsprechende Beitragsleistungen die Rente verdient und gesichert werden kann. Erst wenn ein West-Ost-Gefälle nicht mehr besteht, werden sich die Verhältnisse angleichen und die negativen Äußerungen verschwinden.

3. Wie kann wieder in ausreichendem Maße Wirtschaftswachstum geschaffen werden?

Zur Zeit besteht bei den deutschen Verbrauchern eine große Verunsicherung durch unwahre bzw. unvollständige Darstellung der tatsächlichen wirtschaftlichen Lage sowie Uneinigkeit in der Methode für eine künftige Besserung. Dadurch entsteht Politikverdrossenheit und Kaufzurück­haltung gleichermaßen. Was für den Verbraucher gilt, gilt erst recht für die Unternehmen, die investieren und damit Arbeitsplätze und Wachstum schaffen sollen. Was sind nun die ständig neu diskutierten Maßnahmen für eine Trendwende?

Deutsche Unternehmen müssen gegenüber ausländischen Unternehmen wieder konkurrenzfähig werden, um ihre Wirtschaftsgüter im Ausland in ausreichendem Umfang und mit Gewinn verkaufen zu können. Gleichzeitig dürfen ausländische Waren gegenüber in Deutschland produzierten nicht überproportional begünstigt werden. Folgende Fakten führen dazu, dass die in Deutschland produzierten Waren gegenüber den im europäischen Ausland und in anderen Teilen der Welt gefertigten Waren nicht mehr konkurrenzfähig sind:

      a.)  Zu hohe Ertragsteuern bei niedrigem MWSt-Satz in der EU

Hohe Ertragsteuern, die über den Preis verdient werden müssen, stehen geringer deutscher MWSt gegenüber. In fast allen andern EU-Ländern ist es umgekehrt. Dadurch sind die deutschen Nettopreise beim Grenzübergang höher als die der im Ausland produzierten Waren. Diese deutsche Ware wird bei der Einfuhr mit der z. T. sehr viel höheren ausländischen MWSt belegt und ist bei gleichem Unternehmergewinn zwangsläufig teurer. Umgekehrt ist die mit geringeren Ertragsteuern kalkulierte ausländische Ware bei der Einfuhr nach Deutschland nur mit dem niedrigen MWSt-Satz von 16 % belastet und daher preislich im Vorteil.

Seit Jahren wird von der Wirtschaft daher die Senkung der Unternehmenssteuern gefordert. Eine Harmonisierung der EU-Steuern oder einseitige Anhebung der deutschen MWSt auf einem Durchschnittssatz von 20% bei gleichzeitiger Senkung der Ertragsteuern könnte dem Fiskus gleiche und konstante Einnahmen bescheren. Sie könnte im Inland außerdem preisneutral gestaltet werden, wenn die Ertragsteuersenkung durch die Unternehmen im Preis weitergegeben würden. Obgleich die EU-Kommission es bisher trotz jahrelanger Forderungen der deutschen Industrie nicht geschafft hat, den MWSt-Satz zwischen den EU-Mitgliedsländern zu harmonisieren (d.h. anzugleichen), bestraft sie Länder, die sich gegen die wettbewerbsverzerrenden Reimporte wehren (deutsche Auto­mobilindustrie).

b.)  Zu hohe Arbeitskosten in Deutschland

Was für die Ertragsteuerbelastungen im internationalen Wettbewerb gilt, gilt auch für die Arbeitskosten. Im Vergleich zum Ausland führen die deutschen Stundenkosten mit den hohen Personalnebenkosten wie Sozialabgaben und Sozialleistungen zu dem­selben Effekt. Billig ist daher das Gewerkschaftsargument, die Lohnkosten eines deutschen Produkts seien heute nur noch 17 statt früher 33%. Richtig ist, dass dieses durch Ratio­nalisie­rungsinvestitionen und Verlagerung von Vorlieferungen in Billiglohnländer oder zu deutschen Lieferanten mit geringeren Kosten erfolgt ist und dieses im Inland Arbeitsplätze gekostet hat. Die Auswirkungen werden durch den Kalkulationsvergleich einer Produk­tionsverlagerung von Deutschland nach Polen (Anlage 1) klar erkennbar. Aber auch die Abschreibungen für die Rationalisierungsinvestitionen haben Auswirkungen auf die Preise, allerdings nicht bei den Personalkosten, so dass auch keine Personalnebenkosten ent­stehen.

Die Konsequenz dieser Argumentation kann daher nur sein, die Personalnebenkosten durch Abbau nicht mehr zeitgemäßer Vergünstigungen und durch Senkung der Beitragssätze für die Arbeitgeber zu reduzieren. Außerdem müssten die Personalkosten dadurch gemindert werden, dass für dasselbe Geld wieder wie früher länger gearbeitet oder durch Arbeitszeit­verkürzungen mit entsprechenden Ent­geltsreduzierungen Arbeits­losen eine bezahlte Beschäftigung ermöglicht würde.

In diesem Zusammenhang würden durch Abbau von Zuschlägen für Mehrarbeit sowie Nacht- bzw. Wochenendarbeit Perso­nal­kostenreduzierungen zugunsten neuer Beschäfti­gungsverhältnisse geschaffen werden können. Auch für Auszubildende müsste in ver­schiedenen Branchen über einen solchen Solidaritätsbeitrag nachgedacht werden.

c.) Förderung der Risikobereitschaft und Eigeninitiative der Unternehmen notwendig

Ein weiterer Baustein für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für inländische Unternehmen wäre die weitere Lockerung des Kündigungsschutzes mit Flexibilisierung der Arbeitszeit. Junge deutsche, aber auch ausländische Unternehmer scheuen häufig die Neugründung oder Ansiedlung von Unternehmen in Deutschland, weil sie das Risiko nicht eingehen wollen, bei sich ergebenden Auftragsrückgängen ihr Personal wegen des bestehenden Kündigungsschutzes weiter beschäftigen zu müssen oder wegen eines Tarifvertrages nicht schnell genug auf die neue Situation reagieren zu können.

Personalkosten, die nicht erwirtschaftet werden können, führen zum Verzehr des inves­tierten Kapitals und in die Pleite. Risikobereitschaft muss sich auch für den Unternehmer lohnen. Das bedeutet, er darf zwecks Nutzung seiner unternehmerischen Chancen nur wenig in seiner Tätigkeit durch Bürokratie eingeschränkt und nur so wenig wie möglich durch Staat, Gewerkschaften und Interessensverbände behindert werden. Weniger Büro­kratie spart zudem Kosten und fördert unternehmerische Eigeninitiative.

4. Brauchen wir eine grundlegende Steuerreform in Deutschland und wie ist diese im Rahmen der Steuersysteme anderer EU-Staaten zu gestalten und wettbewerbsneutral zu realisieren

Wie unter 3a.) dargestellt, sind deutsche Exporteure durch hohe Ertragsteuern und niedrige MWSt im Wettbewerb benachteiligt. Nachdem die Regierung Kohl die Senkung der Einkom­mensteuer bereits 1997 für notwendig erachtet hatte, gegen die Oppositionsmehrheit im Bundesrat aber nicht durchsetzen konnte, hat die jetzige Regierung Schröder das Problem inzwischen auch erkannt, scheitert aber nunmehr an der CDU/CSU-Mehrheit im Bundesrat.

Dabei geht es jedoch nicht um das anzustrebende Ziel einer Verbesserung der Konjunktur, sondern um die Methode und Gegenfinanzierung. Eigenartiger Weise bestehen immer noch Vorbehalte, die MWSt ins Gespräch zu bringen, obgleich dieses im Rahmen der notwendigen Harmonisierung der MWSt innerhalb der EU wegen der ständig steigenden EU-Mitgliederzahl immer schwieriger wird. Dennoch könnte die Erhöhung der deutschen MWSt auf einen EU-Durchschnitt von 20% bei gleichzeitiger Senkung der Ertragsteuern einschließlich Ab­schaffung der Gewerbesteuer die Besteuerung der Unternehmen vereinfachen sowie die Verwaltungskosten senken. Eine Beteiligung der Gemeinden an der MWSt würde den Kommunen eine stetige und auch regelmäßig steigende Einnahmequelle garantieren.

Eine vergleichbare Wirkung würde sich auch ergeben, wenn erhöhte MWSt-Beträge zur Senkung der Personalnebenkosten verwendet würden. Dieser von der CDU/CSU nunmehr ins Wahlprogramm aufgenommene Vorschlag hätte sogar den Vorteil, dass ein gesenkter Beitrag je zur Hälfte bei den Arbeitnehmern zur Abgabenminderung und beim Arbeitgeber zur Senkung der Arbeitskosten führt, was zur Minderung des Nettopreises einer Ware oder Dienstleistung beitragen sollte.

Insgesamt könnten die Preiserhöhungen für die dem vollen Steuersatz unterliegenden Leistungen durch ein erhöhtes Nettoeinkommen der Arbeitnehmer im Wesentlichen aufgefangen werden. Nachteile ergeben sich allerdings bei Personen, die keine Sozialabgaben dieser Art zahlen wie z. B. Rentner. Dieser Personenkreis müsste daher durch eine entsprechende Senkung der Krankenkassenbeiträge einen Ausgleich erhalten, was allein schon deswegen gerechtfertigt ist, weil sie keine Leistungen aus der Lohnfortzahlung beanspruchen können.

a.)  Auswirkungen der unterschiedlichen Ertrags- und Umsatzsteuerbelastungen auf die Verbraucherpreise einer Ware oder Dienstleistung im EU-Vergleich

Die seit Jahren geführte Diskussion über eine notwendige Schaffung eines endgültigen Mehrwertsteuersystems hat gezeigt, dass die Steuersatzharmonisierung in den einzelnen Mitgliedstaaten insbesondere von der Lösung folgender Problemkreise abhängt:

Wie sich z.B. aus einem Vergleich zwischen Deutschland und Dänemark ergibt, hat 1997 in Dänemark die Ertragsteuerbelastung 34 % betragen bei einem allgemeinen MWSt-Satz von 25%, während in Deutschland ca. 56 % Ertragsteuern 16 % MWSt gegenüber standen. Auch wenn inzwischen für Kapitalgesellschaften durch Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf 25 % die deutsche Ertragsteuerbelastung einschließlich Gewerbesteuer 2003 auf ca. 40 % gesenkt wurde, ver­bleibt die Diskrepanz für den grenzüberschreitenden Warenverkehr ohne Anpassung der MWSt-Sätze wie unter 3a) dargestellt. Dieses wird auch daran deutlich, dass Reimporte aus Dänemark insbesondere in der Automobilwirtschaft eher zugenommen als abgenommen haben, zumal Dänemark für dort zugelassene PKWs eine Zulassungssteuer erhebt, die in allen anderen EU-Staaten nicht besteht.

Diese Problematik ist aus der Steuersatztabelle (Anlage 2) deutlich ablesbar.

Eine Angleichung der MWSt-Sätze innerhalb der Mitgliedsländer würde zwangsläufig auch eine Anpassung der Ertragsteuern in den anderen Ländern nach sich ziehen und dazu beitragen, dass die Ertragsteuerbelastungen in Niedrigsteuerländern steigen und damit der Anreiz zur Steuerflucht verloren geht.

Obgleich eine MWSt-Satzerhöhung mit gleichzeitiger Senkung der Ertragsteuern für den Steuerhaushalt aufkommensneutral gestaltet werden könnte und die Wettbewerbsbedingun­gen für die deutsche Exportindustrie deutlich verbessern würde, wagte sich bisher keine Bundesregierung an die Erhöhung des deutschen MWSt-Satzes heran. Man befürchtet, dass sich dadurch Preiserhöhungen ergeben, die vorwiegend den „kleinen Mann“ treffen. Dabei wird übersehen oder bewusst ignoriert, dass eine Erhöhung des allgemeinen Satzes nicht zwangs­läufig zu Preiserhöhungen führen muss, wenn die Unternehmen gleichzeitige Ertragsteuer­entlastungen bzw. Minderungen der Personalnebenkosten im Preis berücksichtigen. Unter Beibehaltung des ermäßigten Steuersatzes für wesentliche Teile der Lebenshaltungskosten wie Lebensmittel und Druckerzeugnisse wäre insoweit sogar eine Preissenkung rechenbar. Gleiches gilt für die Steuerbefreiungen insbesondere im sozialen und Gesundheitsbereich und bei den Mieten.

Durch eine MWSt-Satzerhöhung um 4%-Punkte würde sich z. B. auch der Spielraum ergeben, um den Kommunen bei Abschaffung der Gewerbesteuer mit gleichzeitiger Beteiligung der Gemeinden an der Umsatz­steuer eine stetige und steigende Einnahmequelle zu sichern. Die derzeitige Haushalts- und Konjunkturlage würde sicher die Chancen verbessern, um die dringend notwendige Reform der Gemeindefinanzierung wieder aufzugreifen. Einzelheiten zu dieser Problematik mit Rechenbeispielen, die diese Thesen belegen, sind im Anlage 3 erläutert.

b.) Steuervereinfachung durch Abbau von Subventionen und nicht mehr zeitgemäßer Steuerbefreiungen

Das deutsche Ertragsteuerrecht basiert auf dem Grundsatz, dass die Steuerbelastung auf die besonderen Verhältnisse des einzelnen Steuerpflichtigen abzustellen ist, wodurch viele z. T. komplizierte Regelungen entstanden sind, die die Besteuerung nur noch für Steuerexperten durchschaubar machen. Der neueste Beweis für diese These wird durch das Alterseinkünftegesetz geliefert, das für die Umstellung auf eine volle steuerliche Erfassung der Renten und des vollen Sonderausgabenabzugs für Vorsorgemaßnahmen eine stufenweise Über­gangsregelung bis 2040 einführt.

Hinzu kommt, dass auch die Wirtschaftspolitik einen Teil ihrer Aktivitäten durch steuerliche Maßnahmen bzw. Subventionen zu erreichen versucht (z. B. Wohnungsbauförderung).

Bestrebungen, eine grundlegende Vereinfachung des Ertragssteuerrechts durchzusetzen, sind daher nicht nur erstrebenswert, sondern unumgänglich. Um dieses zu realisieren, müssen jedoch viele bestehende Vergünstigungen bestimmter Gruppen und Branchen möglichst schnell zurückgeführt und mittelfristig ganz abgeschafft werden. Dabei darf es keine heiligen Kühe oder Privilegien geben und zwar erst recht nicht, wenn sie nur der Erhaltung der Macht, sprich dem Wahlerfolg von Parteien oder Gewerkschaften dienen.

Um insbesondere den Einkommensschichten mit kleinerem Einkommen das Existenz­minimum zu sichern, müsste durch einen persönlichen Grundfreibetrag für jede Person einer Familie sichergestellt werden, dass entsprechende Mindesteinkünfte unversteuert bleiben. Dadurch könnten z. B. Renten und sonstige Alterseinkünfte selbst dann von der Besteuerung freigestellt werden, wenn sie künftig nicht mehr mit dem Ertragsanteil, sondern mit der Bruttoeinnahme anzusetzen sind. Entsprechendes würde sich für Zins- und Vermietungs­einkünfte ergeben, wenn sie sich im Freistellungsrahmen bewegen. Durch den Grundfrei­betrag für Kinder würde sich das Problem eines ausreichenden staatlichen Beitrags für die Familienförderung und den Ausgleich der Kinderbelastungen lösen lassen.

Um zuminderst für eine notwendige Übergangszeit Belastungen einzelner Gruppen zusätzlich auszugleichen, sollten dafür pauschale Freibeträge zugelassen werden wie z. B. die heutigen Arbeit­nehmer- bzw. Sparerfreibeträge. Außer den notwendigen Vorschriften über die Ermittlung des Gewinns bzw. der Einkünfte selbständig tätiger Gewerbetreibender und Freiberufler sollten keine weiteren Sonderregelungen für eine Einkommensermittlung zuge­lassen werden. Notwendige Anreize für allgemein gültige Fördermaßnahmen (Kinderförderung und Altersvorsorge) sollten mittelfristig nicht über die Einkommensbesteuerung geregelt werden, sondern wie das Kindergeld durch Zuschussregelungen, die für alle Betroffenen vom steuerlichen Einkommen unabhängig wirken.

Auf keinen Fall sollte durch Steuer­befreiungen ein zu geringes Einkommen bestimmter Berufsgruppen ausgeglichen werden. Dieses gilt für Nacht- und Feiertagszuschläge genau so wie für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Denn es dient nicht der Sache, wenn alle anderen Steuerzahler durch höhere Belastungen ihres Einkommens für diese Steuer­befreiungen aufkommen müssen. Dabei ist besonders zu berücksichtigen, dass auf steuerfreie Einkommensteile auch keine Sozialabgaben erhoben werden. Der Katalog bestehender Steuerbefreiungstatbestände ist daher schnellst möglich gegen 0 zu fahren und durch einen geringeren Staffelsteuersatz und dem angesprochenen Grundfreibetrag zu ersetzen.

Dieses Beispiel zeigt, dass insbesondere die von den Gewerkschaften geforderte Verbreiterung der Bemessungsgrundlage nicht nur bei Unternehmern, sondern im Sinne einer gleichmäßigen und gerechteren Besteuerung auch bei Arbeitnehmern umzusetzen ist.

Was für die Steuerbefreiungen gesagt wurde, gilt schließlich auch für Subventionen. Durch den Abbau nicht mehr zeitgemäßer Subventionen sollten dem Staat finanzielle Spielräume geschaffen werden, um gezielt Maßnahmen zu unterstützen, die zu neuen Arbeitsplätzen führen. Dabei sollte dieses vorrangig im Rahmen der notwendigen Verbesserung der Bildung, Forschung und des Gesundheitswesens geschehen.

c.) Sind Kapitalgesellschaften bei der Besteuerung gegenüber natürlichen Personen im Vorteil?

Kapitalgesellschaften unterscheiden sich gegenüber den Einzelgewerbetreibenden dadurch, dass sie keinen Privatbereich haben. Das bedeutet, dass alle Aufwendungen Betriebs­ausgaben darstellen, die nur in Einzelfällen dem steuerlichen Einkommen als nicht abzugs­fähig wieder hinzugerechnet werden. Daher sind alle Arbeitnehmervergütungen Betriebs­ausgaben und werden endgültig nach den persönlichen steuerlichen Verhältnissen des Arbeitnehmers besteuert. Das gilt z. B. auch für die Gehälter der Gesellschaftergeschäfts­führer einer GmbH und für den Vorstand einer Aktiengesellschaft. Erwirtschaftet eine Kapitalgesellschaft keine Gewinne und zahlt sie somit keine Körperschaftsteuer, bedeutet es noch lange nicht, dass sie nicht zum Steueraufkommen beigetragen hat, denn die Steuern auf die Arbeitslöhne entstehen als Einkommensteuer bei der Besteuerung der Arbeitnehmer. Das gilt natürlich auch, wenn durch Tariferhöhungen mögliche Unternehmergewinne zu Arbeits­löhnen werden.

Auch bei den Dividenden, die an die Gesellschafter ausgeschüttet werden, entsteht ein vergleichbarer Effekt. Für Gewinne, die bis 2000 erwirtschaftet wurden, musste die Kapital­gesellschaft 40% Körperschaftsteuer zahlen, wenn diese nicht ausgeschüttet, sondern thesauriert wurden. Sofern die Gewinne ausgeschüttet wurden, waren nur 30% abzuführen. Dafür musste der Aktionär die Bardividende von 70% zuzüglich fiktiver 30% Körper­schaftsteuer, also 100% des ausgeschütteten Gewinns vor Steuern; als seine Kapitalerträge mit seinem persönlichen Grenzsteuersatz versteuern. Darauf konnte er die vom Unternehmen ans Finanzamt abgeführte Körperschaftsteuer wie eine Vorauszahlung anrechnen. Im Ergebnis wurde das Unternehmensergebnis vor Steuern, das an den Gesell­schafter ausgekehrt wurde, wie beim Arbeitnehmer mit dem Steuersatz des Aktionärs besteuert. Wurden Ausschüttungen aus in Vorjahren thesaurierten Gewinnen getätigt, die mit 40% besteuerten waren, wurde dem Unternehmen die Differenz zwischen Thesau­rierungs- und Ausschüttungssteuersatz erstattet. Dieses konnte dazu führen, dass das Unternehmen keine Körperschaftsteuer zahlte, sondern sogar erstattet bekam.

Bei dieser Verfahrensweise musste das Unternehmen für alle Gewinne, die nicht ausge­schüttet wurden, hohe Steuern zahlen, die somit für Investitionen nicht zur Verfügung standen, obgleich sie bei einer späteren Ausschüttung diese in Höhe des Differenzsteuersatzes zurückgezahlt wurden.

Ab dem Kalenderjahr 2001 wurde die Verfahrensweise dahingehend geändert, dass die Kapitalgesellschaft für thesaurierte wie auch ausgeschüttete Gewinne neben der Gewerbesteuer nur noch einheitlich 25% Körperschaftsteuer zahlen musste. Diese Steuer konnte aber vom Aktionär nicht mehr angerechnet werden. Dafür hatte der Aktionär den ausgezahlten Dividendenbetrag nur zur Hälfte als Kapitaleinkünfte zu versteuern. Im Ergebnis ergab sich für diese Einkünfte nur die halbe Einkommensteuer, dazu entstanden jedoch zusätzlich 25% Körperschaftsteuer und außerdem Gewerbesteuer.

Wenn das Unternehmen aber mit dem Thesaurierungssteuersatz belastete Rücklagen gebildet hatte, wurde für eine Übergangszeit (auch in Gewinnjahren) zugelassen, dass bei Ausschüttungen zunächst die thesaurierten Gewinne als ausgeschüttet galten. Dadurch ergaben sich dann Steuerminderungen, die der geringeren 25%igen Steuer für die im lfd. Jahr erwirtschafteten Gewinne gegenüber standen. Dieses führte dazu, dass in vielen Fällen trotzt eines ausgewiesenen Jahresgewinns keine Körperschaftsteuer mehr abgeführt wurde oder gar Erstattungen eintraten. Dieses wurde von der Opposition als Geschenk der Regierung an die Kapitalgesellschaften dargestellt, war aber in Wirklichkeit eine ggf. vorzeitige Rückzahlung von in Vorjahren zuviel gezahlten Thesaurierungssteuern. Wenn man den Regierungsparteien einen Vorwurf hätte machen können, dann nur, weil sie die gesetzlich vorgegebene Steuer­minderung pro Kalenderjahr in der Höhe nicht begrenzt hatte und somit erhoffte Steuerein­nahmen im Haushalt fehlten.

Bei der Diskussion blieb außerdem völlig unerwähnt, dass für die Ausschüttung thesaurierter Gewinne der Aktionär nach den alten Regeln volle persönliche Steuer unter Anrechnung der Ausschüttungssteuer zahlen musste und dass die Kapitalgesellschaft auch auf die Gewinne ab 2001 Gewerbesteuer zu entrichten hatte, wodurch die Ertragsteuerbelastung dieser Körper­schaften trotz Senkung der Körperschaftsteuer auf 25% noch ca. 40% beträgt. Außerdem ist die Hälfte dieser ausgeschütteten Gewinne noch mit der Einkommensteuer des Aktionärs belastet, die ab 2005 einschl. Stabilitätszuschlag noch 44,3 % beträgt (Anlage 4).

d.) Welche Wachstumsimpulse können durch ein verständliches Steuersystem und weniger Steuerarten geschaffen werden?

Wie die bisher erörterten Probleme gezeigt haben, bedarf es auch im Steuerrecht weitreichender Veränderungen, um die Besteuerung für alle verständlich und gerecht zu machen und durch Abbau von Verwaltungskosten sowie durch ein möglichst niedriges Steuerniveau Anreize für Unternehmensgründungen und Investitionen in Deutschland zu schaffen.

Dabei würde die allgemeine Senkung des Ertragsteuersatzes neben der Senkung der Beitragssätze in der Sozialversicherung auch dazu beitragen, dass von dem Verdienten wieder mehr übrig bleibt und im Interesse der Ankurbelung der Binnenkonjunktur ausgegeben werden kann. Das Wiedergewinnen des Vertrauens in die Politik wird erst recht notwendig sein, wenn von vielen Arbeitnehmern künftig Einkommens­einbußen erwartet werden. Es muss daher darauf hingearbeitet werden, dass trotz Verzicht auf Freizeit und steigender Einnahmen wieder Zuversicht und Bereitschaft besteht, sein Geld nicht auf die hohe Kante zu legen, sondern auszugeben. Das ist notwendig, weil die Inlandsumsätze auch in Zukunft ein wesentlicher Faktor für die deutsche Wirtschaft bleiben müssen.

Diese Tatsache ändert aber nichts daran, dass der Inlandsmarkt nicht ausreichen wird, um die bestehenden Kapazitäten auszulasten, ausreichende Arbeitsplätze zu schaffen und unsere Probleme insbesondere bei den Renten und der Gesundheit zu lösen. Wir brauchen daher den Export und müssen im Rahmen der Globalisierung innerhalb der EU und gegenüber anderen wachstums­trächtigen Ländern in der Lage sein, wettbewerbsfähige Produkte zu günstigen Preisen zu produzieren. Das bedingt neben der Bereitschaft, mehr zu arbeiten, auch ein verständliches Steuersystem mit möglichst niedrigen steuerlichen Belastungen. Die Tatsache, Exportweltmeister zu sein, reicht nicht aus, wenn dabei allenfalls die Beschäftigung gesichert und auf Dauer nicht auch ausreichende Gewinne erwirtschaftet werden.

In diesem Rahmen sollten wir nicht innehalten in unseren Bemühungen, die letzte Stufe der MWSt-Harmonisierung zu erklimmen, um dadurch die Voraussetzungen zu schaffen, dass auch bei den Ertragsteuern notwendige Annäherungen zwischen den Mitgliedsländern erzielt werden. In Deutschland könnte das dazu beitragen, eine allgemeine Finanzreform unter Einbeziehung der Länder und Gemeinden zu erreichen und ein verständliches Besteuerungs­system zu schaffen, um Bürokratie abzubauen und den Gemeinden gleichzeitig für notwen­dige Unternehmensansiedlungen die erforderlichen finanziellen Mittel zu sichern.

Eine Steuerreform muss schließlich auch dazu führen, dass die Ungleichheit der Unternehmenssteuern zwischen Körperschaften (z. B. Kapitalgesellschaft) und den übrigen Unternehmen (siehe Anlage 4) beseitigt und durch eine rechtsformneutrale Unternehmensbesteuerung ersetzt wird. Diese muss sich aber in ein vereinfachtes Steuersystem einordnen.

Fazit
Als Fazit dürfte die Erkenntnis stehen, dass die angesprochenen Probleme nur durch mehr Wachstum gelöst werden können und dass dafür schnellstens über Parteigrenzen hinaus gemeinsam die Voraussetzungen geschaffen werden müssen.

Helmut Laser

Anlagen