Helmut Laser        Vereinsbroschüre        Spendenbeleg Muster A neu

Aussteller (Bezeichnung und Anschrift der Körperschaft)

 

Bestätigung über Geldzuwendungen/Mitgliedsbeiträge
im Sinne des § 10 b Einkommensteuergesetz an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen

Name und Anschrift des Zuwendenden

 

 

 

Betrag der Zuwendung in Ziffern

 

in Buchstaben

Tag der Zuwendung

Es handelt sich um den Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen:  ja / nein

Wir sind wegen Förderung ____________________________________________________________________
                                                                                     
begünstigter Zweck

(  ) nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des

Finanzamts ____________________________,
StNr. __________________, vom _____________________

nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftsteuergesetz von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

(  ) durch vorläufige Bescheinigung des

Finanzamts ____________________________, StNr. __________________,
vom _____________________

ab _______________ als steuerbegünstigten Zwecken dienend anerkannt worden.

Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung  ___________________________________________
                                                                                                                                          begünstigter Zweck

verwendet wird.
Nur für steuerbegünstigte Einrichtungen, bei denen die Mitgliedsbeiträge steuerlich nicht abziehbar sind:
(  )
Es wird bestätigt, dass es sich nicht um einen Mitgliedsbeitrag i.S.v. § 10 b Abs. 1 EStG handelt.

Ort

 

Datum

Unterschrift des Zuwendungsempfängers

Hinweis:
Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die Steuer, die dem Fiskus durch einen etwaigen Abzug der Zuwendungen beim Zuwendenden entgeht (§ 10 b Abs. 4 EStG, § 9 Abs.3 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG).
Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung anerkannt, wenn das Datum des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre bzw. das Datum der vorläufigen Bescheinigung länger als 3 Jahre seit Ausstellung der Bestätigung zurückliegt (BMF-Schreiben vom 15.12.1994 – BStBl I S. 884).