Helmut Laser Vereinsbroschüre Spendenbeleg Muster C neu
Aussteller (Bezeichnung und Anschrift der
Körperschaft)
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Name und Anschrift des Zuwendenden
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Betrag der Zuwendung in Ziffern |
in Buchstaben |
Tag der Zuwendungen |
Genaue Bezeichnung der
Sachzuwendung mit Alter, Zustand, Kaufpreis usw. |
( ) Die Sachzuwendung stammt nach Angaben des
Zuwendenden aus dem Betriebsvermögen und ist mit dem Entnahmewert (ggf. mit
dem niedrigeren gemeinen Wert) bewertet.
(
) Die Sachzuwendung stammt nach Angaben des Zuwendenden
aus dem Privatvermögen.
( ) Der Zuwendende hat trotz Aufforderung keine
Angaben zur Herkunft der Sachzuwendungen gemacht.
( ) Geeignete
Unterlagen, die zur Wertermittlung gedient haben, z. B. Rechnung,Gutachten,
liegen vor.
Wir sind wegen Förderung
________________________________________________________________
begünstigter
Zweck
( ) nach dem letzten uns zugegangenen
Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid
des
Finanzamts ____________________, StNr. __________________, vom
_________________________ nach § 5 Abs. 1 Nr. 9
Körperschaftsteuergesetz von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes
von der Gewerbesteuer befreit.
( ) durch vorläufige Bescheinigung des
Finanzamts
____________________, StNr. __________________, vom _________________________
ab
_______________ als steuerbegünstigten Zwecken dienend anerkannt worden.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung
_________________________________________
begünstigter
Zweck
verwendet
wird.
Ort |
Datum |
Unterschrift des Zuwendungsempfängers |
Hinweis:
Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige
Zuwendungsbestätigung erstellt oder veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den
in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet
werden, haftet für die Steuer, die dem Fiskus durch einen etwaigen Abzug der
Zuwendungen beim Zuwendenden entgeht (§ 10 b Abs. 4 EStG, § 9 Abs.3 KStG, § 9
Nr. 5 GewStG).
Diese Bestätigung wird nicht als
Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung anerkannt, wenn das
Datum des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre bzw. das Datum der
vorläufigen Bescheinigung länger als 3 Jahre seit Ausstellung der Bestätigung
zurückliegt (BMF-Schreiben vom 15.12.1994 – BStBl I S. 884).