Helmut Laser        Vereinsbroschüre        Spendenbeleg Muster C neu

Aussteller (Bezeichnung und Anschrift der Körperschaft)

 

Bestätigung über Sachzuwendungen
im Sinne des § 10 b Einkommensteuergesetz an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen

Name und Anschrift des Zuwendenden

 

 

 

Betrag der Zuwendung in Ziffern

 

in Buchstaben

Tag der Zuwendungen

Genaue Bezeichnung der Sachzuwendung mit Alter, Zustand, Kaufpreis usw.

 

(  ) Die Sachzuwendung stammt nach Angaben des Zuwendenden aus dem Betriebsvermögen und ist mit      dem Entnahmewert (ggf. mit dem niedrigeren gemeinen Wert) bewertet.
(  ) Die Sachzuwendung stammt nach Angaben des Zuwendenden aus dem Privatvermögen.
(  ) Der Zuwendende hat trotz Aufforderung keine Angaben zur Herkunft der Sachzuwendungen gemacht.
(  ) Geeignete Unterlagen, die zur Wertermittlung gedient haben, z. B. Rechnung,Gutachten, liegen vor.
 

Wir sind wegen Förderung ________________________________________________________________
                                                                                     
begünstigter Zweck
(  ) nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum      Körperschaftsteuerbescheid des

     Finanzamts ____________________,
StNr. __________________, vom _________________________      nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftsteuergesetz von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des      Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

(  ) durch vorläufige Bescheinigung des

Finanzamts ____________________, StNr. __________________,
vom _________________________
ab _______________ als steuerbegünstigten Zwecken dienend anerkannt worden.

Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung  _________________________________________
                                                                                                                                          begünstigter Zweck

verwendet wird.

Ort
 

Datum

Unterschrift des Zuwendungsempfängers

Hinweis:
Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die Steuer, die dem Fiskus durch einen etwaigen Abzug der Zuwendungen beim Zuwendenden entgeht (§ 10 b Abs. 4 EStG, § 9 Abs.3 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG).
Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung anerkannt, wenn das Datum des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre bzw. das Datum der vorläufigen Bescheinigung länger als 3 Jahre seit Ausstellung der Bestätigung zurückliegt (BMF-Schreiben vom 15.12.1994 – BStBl I S. 884).