Helmut Laser               Vereinshinweis 2                 13.12.2009

 

Ehrenamtlich Tätige erhalten in vielen niedersächsischen Gemeinden als Inhaber der Ehrenamtskarte diverse Vergünstigungen
(eine Initiative der niedersächsischen Landesregierung aus 2008) 

Die nicht übertragbare personenbezogene Ehrenamtskarte wird auf Antrag von den teilnehmenden Kommunen (ab 2010 auch Wolfsburg) an Personen ausgegeben, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

Das Vorliegen der Tätigkeitsvoraussetzungen muss von der betreffenden Organisation (Verein) bestätigt werden. Die von der Wohnsitz-Kommune auszustellende Ehren- amtskarte gilt für 3 Jahre und kann ggf. verlängert werden. Sie berechtigt den Inhaber in allen Kommunen Niedersachsens, die sich an dieser Aktion beteiligen, die festgelegten Vergünstigungen in öffentlichen Einrichtungen in Anspruch zu nehmen. Die Bereiche umfassen insbesondere den Sport, die Kultur oder Freizeitbereiche durch Gewährung von ermäßigtem oder gar freiem Eintritt.

Nähere Informationen über die beteiligten Gemeinden und deren Angebote sind über www.freiwilligenserver.de festzustellen.

Nunmehr hat auch die Stadt Wolfsburg am 9.12.2009 im Rat der Stadt die Ehrenamts- karte beschlossen. Über das Antragsverfahren und die in Wolfsburg möglichen Vergünstigungen werden noch entsprechende Mitteilungen erwartet.