Vereinshinweis 8 Risikoabsicherung 29.8.2010
Risikoabsicherung (Versicherung) für
Ehrenamtliche und insbesondere Vorstandsmitglieder
Die Frage, welche Risiken tragen ehrenamtlich Tätige, wenn sie als Vorstandsmitglieder oder auch sonst außerhalb eines Arbeitsverhältnisses für einen Verein tätig werden, wird oft gestellt. Sie ist für die Bereitschaft, ein Ehrenamt anzunehmen, häufig mit ein Entscheidungskriterium.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat unter dem Titel
„Gut gesichert Gutes tun SICHERHEIT IM EHRENAMT“
eine Broschüre herausgegeben, die unter www.gdv.de zum Download bereit steht und sich mit den folgenden Fragen auseinander setzt und Ratschläge erteilt:
Wer haftet im Schadensfall?
Die private Haftpflichtversicherung
Ein Unfall im Ehrenamt
Ehrenamtliche vor Risiken schützen
Eine Checkliste zur Klärung der Risiken und der Haftung bei Übernahme eines Ehrenamts umfasst folgende Fragenkomplexe:
Wer ist Ansprechpartner im Haftpflicht- oder Versicherungsfall?
Wer haftet? Besteht eine Vereinshaftpflichtversicherung, mit der auch Ehrenamtliche versichert sind, müssen Ehrenamtliche bei grober Fahrlässigkeit mit Regressforderungen rechnen?.
Was passiert im Falle eines Unfalls? Bei welcher Berufsgenossenschaft ist der Verein versichert? Hat der Verein eine private (Gruppen-) Unfallversicherung auch für Ehrenamtliche und unter welchen Bedingungen?
Risiken bei der Nutzung des eigenen Autos. Wer trägt den Rabattverlust bei Haftpflichtschäden? Wer bezahlt den Unfallschaden?
Private Versicherungsvorsorge. Ist die ehrenamtliche Tätigkeit in eine eigen Haftpflichtversicherung einbezogen? Welche Leistungen sind mit einer privaten Unfallversicherung abgedeckt? Wie hoch ist die vereinbarte Selbstbeteiligung einer Kaskoversicherung?
Was folgt daraus?
Die Versicherungsfrage ist somit für viele ehrenamtlich
Tätige von Bedeutung, wenn sie nicht als Arbeitnehmer durch
Rahmenversicherungsverträge des Arbeitgebers erfasst werden. Insbesondere bei externen
Veranstaltungen wie Reisen, Ausflügen, Besuchen und Besichtigungen von externen Einrichtungen oder
bei sportlichen Aktivitäten (Sportausübung, Fahrradtouren und
Wanderungen) kann im Ernstfall diese Frage von Bedeutung sein. Auch wenn solche
Unternehmungen häufig auf eigenes Risiko der Teilnehmer durchgeführt werden, stellt
sich im Ernstfall (z.B. Unfall) die Frage des Risikos für den Verein oder für
die „Spartenleiter“ bzw. den Organisator
der Veranstaltung.
Unter den dargestellten Fragestellungen sollten Ehrenamtliche die genannten Fragen mit den Vereinsverantwortlichen diskutieren. Falls eine Absicherung nicht besteht, könnte durch Abschluss entsprechender Versicherungsverträge das Risiko für die Betroffenen ausreichend abgesichert werden.