Vereinshinweis 8 Risikoabsicherung                                                                29.8.2010

 
Risikoabsicherung (Versicherung) für Ehrenamtliche und insbesondere Vorstandsmitglieder

Die Frage, welche Risiken tragen ehrenamtlich Tätige, wenn sie als Vorstandsmitglieder oder auch sonst außerhalb eines Arbeitsverhältnisses für einen Verein tätig werden, wird oft gestellt. Sie ist für die Bereitschaft, ein Ehrenamt anzunehmen, häufig mit ein Entscheidungskriterium.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat unter dem Titel

„Gut gesichert Gutes tun SICHERHEIT IM EHRENAMT

eine Broschüre herausgegeben, die unter www.gdv.de zum Download bereit steht und sich mit den folgenden Fragen auseinander setzt und Ratschläge erteilt:

Wer haftet im Schadensfall?
Die private Haftpflichtversicherung
Ein Unfall im Ehrenamt
Ehrenamtliche vor Risiken schützen

Eine Checkliste zur Klärung der Risiken und der Haftung bei Übernahme eines Ehrenamts umfasst folgende Fragenkomplexe:

Wer ist Ansprechpartner im Haftpflicht- oder Versicherungsfall?

Wer haftet? Besteht eine Vereinshaftpflichtversicherung, mit der auch  Ehrenamtliche versichert sind, müssen Ehrenamtliche bei grober Fahrlässigkeit mit Regressforderungen rechnen?.           

Was passiert im Falle eines Unfalls? Bei welcher Berufsgenossenschaft ist der Verein versichert? Hat der Verein eine private (Gruppen-) Unfallversicherung auch für  Ehrenamtliche und unter welchen Bedingungen?

Risiken bei der Nutzung des eigenen Autos. Wer trägt den Rabattverlust bei Haftpflichtschäden? Wer bezahlt den Unfallschaden?

Private Versicherungsvorsorge. Ist die ehrenamtliche Tätigkeit in eine eigen Haftpflichtversicherung einbezogen? Welche Leistungen sind mit einer privaten Unfallversicherung abgedeckt? Wie hoch ist die vereinbarte Selbstbeteiligung einer Kaskoversicherung?

Was folgt daraus?
Die Versicherungsfrage ist somit für viele ehrenamtlich Tätige von Bedeutung, wenn sie nicht als Arbeitnehmer durch Rahmenversicherungsverträge des Arbeitgebers erfasst werden. Insbesondere bei externen Veranstaltungen wie Reisen, Ausflügen, Besuchen und Besichtigungen von externen Einrichtungen oder bei sportlichen Aktivitäten (Sportausübung, Fahrradtouren und Wanderungen) kann im Ernstfall diese Frage von Bedeutung sein. Auch wenn solche Unternehmungen häufig auf eigenes Risiko der Teilnehmer durchgeführt werden, stellt sich im Ernstfall (z.B. Unfall) die Frage des Risikos für den Verein oder für die  „Spartenleiter“ bzw. den Organisator der Veranstaltung.

Unter den dargestellten Fragestellungen sollten Ehrenamtliche die genannten Fragen mit den Vereinsverantwortlichen diskutieren. Falls eine Absicherung nicht besteht, könnte durch Abschluss entsprechender Versicherungsverträge das Risiko für die Betroffenen ausreichend abgesichert werden.