Steuerhinweis für Rentner Nr.57                                           7.2.2015

Die vorausgefüllte Steuererklärung


Vorbemerkungen

Mit Beginn des Jahres 2015 werden den Steuerpflichtigen wieder die Bescheinigungen des Arbeitgebers bzw. der Kreditinstitute zugehen, die für die Erstellung der Einkommensteuererklärung 2014 erforderlich sind und daran erinnern, dass die Erklärungen 2014 bis zum 31.5.2015 an das Finanzamt abzugeben sind.

Ab dem vergangenen Jahr gibt es das auch von mir schon lange geforderte Serviceangebot der vorausgefüllten Steuererklärung, das den Bürgern als elektronische Ausfüllhilfe die Erstellung der persönlichen Einkommensteuererklärung erleichtern soll. Dabei werden die der Finanzverwaltung aufgrund elektronischer Meldungen des Arbeitgebers, der Krankenkassen und der Rentenversicherung  mitgeteilten Besteuerungsdaten auf Anforderung des Steuerbürgers als vorausgefüllte Steuererklärung mitgeteilt. Wie dieses im Rahmen eines gesicherten Verfahrens geschieht, wird nachfolgend in groben Zügen erläutert.


1.1. Was verbirgt sich hinter der vorausgefüllten Steuererklärung?

Die Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens ist schon häufig das Ziel einer Regierung gewesen, aber nie recht weitergeführt worden. Modelle, wie die der Steuerverwaltung schon seit Jahren mitzuteilenden Steuerdaten in eine vorausgefüllte Steuererklärung umgesetzt werden könnten, habe ich schon mehrfach beschrieben (z.B. Steuerhinweis für Rentner Nr. 41 vom 4.4.2012). Das Serviceangebot der vorausgefüllten Steuererklärung wurde im Projekt mit der Bezeichung KONSENS entwickelt und im Januar 2014 bundesweit gestartet. Durch ein zum 1.1.2007 in Kraft getretenes Verwaltungsabkommen, das die enge und arbeitsteilige Zusammenarbeit zwischen dem Bund und allen 16 Ländern regelt, war es möglich, eine einheitliche Software zu entwickeln, um das Vorhaben KONSENS nunmehr umzusetzen.

Die vorausgefüllte Steuererklärung wird in elektronischer Form ohne Papiervordrucke angeboten. Die Daten sind vom Steuerpflichtigen vor der Übertragung in die elektronisch zu erstellende Steuererklärung auf Korrektheit und Vollständigkeit zu überprüfen. Wer dieses Verfahren anwenden möchte, muss sich über ein Zugangs- und Berechtigungsverfahren identifizieren, um dem Datenschutz und Steuergeheimnis Rechnung zu tragen.

1.2. Welche Daten stehen zur Verfügung

Mit dem neuen Verfahren können Einkommensteuererklärungen für die Jahre ab 2012 erstellt werden, weil ab diesem Zeitpunkt die Daten bei der Steuerverwaltung zentral gespeichert werden. Für 2014 können die Daten aber erst abgerufen werden, wenn sie durch die Datenübermittler (z.B. Arbeitgeber) übersandt wurden. Die gesetzliche Übermittlungsfrist endet jeweils am 28.2. des Folgejahres und können daher unter Umständen zur Zeit noch nicht in vollem Umfang vorliegen.
 

Bei der in der Zentraldatei gespeicherten Daten handelt es sich um allgemeine Daten wie Identifikationsnummer und Religionszugehörigkeit sowie zur Zeit um die Daten aus folgenden elektonisch übermittelten Bescheinigungen und Mitteilungen:
a) vom Arbeitgeber übermittelte Lohnbescheinigungen,
b) Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen,
c) Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen und
d) Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zu Riester- und Rürup-Verträgen). 

Weitere Daten sollen nach und nach ebenfalls elektronisch gespeichert und abrufbar werden. Als nächstes sollen die Lohnersatzleistungen erfasst werden.

1.3. Voraussetzungen für die Nutzung der vorausgefüllten Steuererklärung

Die Teilnahme erfordert eine einmalige kostenlose Registrierung am ElsterOnline-Portal mit der persönlichen Identifikationsnummer, um sich dann im persönlichen ElsterOnline-Portal-Konto anmelden zu können. Die Daten können auch für einen Dritten abgerufen werden, wenn dafür eine Bevollmächtigung erteilt wurde (Steuerberater hat eine Vollmacht seines Mandanten oder Ehemann hat eine Vollmacht seiner Frau).

Die Registrierung muss wie folgt durchgeführt werden:
a) ElsterOnline-Portal unter www.elsteronline.de aufrufen und mit der Identifikationsnummer (lt.    Steuerbescheid) registrieren. Dieses muss auch erfolgen, wenn im ElsterOnline-Portal bereits    eine Registrierung mit Steuernummer erfolgt ist.
b) Für die Nutzung der vorausgefüllten Steuererklärung ist die kostenlose Registrierungs-    art ELSTER-Basis mit der Zertifikatsdatei auf dem Computer ausreichend.
c) Nach der Dateneingabe erhält man eine E-Mail, die zu bestätigen ist. Anschließend erhält man    per E-Mail eine "Aktivierungs-ID" sowie per Brief-Post an die Adresse, die zu der angegebenen    Identifihkationsnummer gespeichert ist, einen "Aktivierungs-Code".
d) Aktivierungs-ID und Aktivierungscode sind im ElsterOnline-Portal einzugeben.
e) Nach Eingabe eines selbst gewählten Zertifikats-Pins wird das persönliche Zertifikat in Form    einer Datei mit der Endung .pfx generiert und kann auf dem Rechner oder einem Stick    gespeichert werden.
f) Nach dem nun durchzuführenden erstmaligen Login bei ElsterOnline ist die Registrierung    vollständig abgeschlossen.

Schlußbemerkung

Mit diesem Überblick über Sinn und Zweck sowie Handhabung der vorausgefüllten Steuer- erklärung soll ein Anreiz gegeben werden, eine Registrierung im ElsterOnline-Portal zu versuchen und auch, falls noch nicht geschehen, erstmalig die Steuererklärung mit Elster zu erstellen und ans Finanzamt einzureichen. Die elektronische Kommunikation schreitet auch in der Finanzverwaltung voran und wir können uns dieser Entwicklung kaum noch entziehen.

Helmut Laser