Steuerhinweis
für Rentner Nr.31 14.8.2010
Wie sicher sind unsere
Renten und brauchen wir nach wie vor eine grundlegende Steuerreform
Vorbemerkungen
Vor 5 Jahren gab es vor der Bundestagswahl keinen Tag, an dem in den Medien
nicht über die schlechte konjunkturelle Lage und ihre Folgen für die
Entwicklung in Deutschland, die öffentlichen Haushalte, den Arbeitsmarkt und
die sozialen Sicherungssysteme sehr kontrovers diskutiert wurde. Um etwas zur
sachlichen Diskussion beizutragen und meine eigenen Überlegungen dazu
festzuhalten, habe ich im Juli 2005 unter der Überschrift „Wie sicher sind
unsere Renten und wie können sie künftig gesichert werden“ eine umfangreiche
Abhandlung verfasst, in der ich zu folgenden Fragenkomplexen Stellung bezogen
habe (siehe Beitrag „Renten und Steuerreform“):
Heute werden die meisten der damals vertretenen Thesen immer noch bzw. wieder neu diskutiert. Es stellt sich daher die Frage, was hat sich in der Zwischenzeit getan und wie haben sich die Rahmenbedingungen verändert.
Maßnahmen der großen Koalition
Nach der Bundestagswahl 2005 hat die große Koalition die
Politik gestaltet und einiges von meinen Überlegungen in die Tat umgesetzt.
Absichtserklärung der Schwarz/Gelben
Koalition
Die von der FDP im Bundestagswahlkampf 2009 versprochene Vereinfachung
des Steuerrechts und weitere erhebliche Senkung der Ertragsteuern sowie
steuerliche Entlastung des Mittelstandes mussten wegen der Banken- und
Wirtschaftskrise und der dadurch sinkenden Steuereinnahmen und der notwendigen
Neuverschuldung durch die neue Regierung zurückgestellt oder gar aufgegeben
werden.
Die dringend notwendige Gesundheitsreform scheint ebenfalls
an fehlender Finanzierungsmöglichkeit zu scheitern.
Eine Energiedebatte mit der Laufzeitthematik der
Kernkraftwerke führt genau so zu einer Zerreißprobe in der Koalition zu werden
wie andere kontrovers diskutierte Themen.
Wie geht es weiter
Neuerdings kommt sogar die Rente mit 70 ins Gespräch. Im
Hinblick auf die steigende Lebensdauer der Rentenbezieher und den
prognostizierten fehlenden qualifizierten Arbeitskräften muss man sich fragen,
wie aus den Beiträgen der arbeitenden Bevölkerung das steigende Volumen der Renten im Rahmen des
Generationenvertrages aufgebracht werden kann und ob nicht die Verlängerung der
Lebensarbeitszeit die einzige Möglichkeit ist, das Problem einigermaßen in den
Griff zu bekommen.
Voraussetzung ist jedoch, dass dafür genug Arbeitsplätze zur
Verfügung stehen und insbesondere auch für gering Qualifizierte eine
Beschäftigungsalternative mit ausreichendem Einkommen geschaffen wird sowie
für
ältere Arbeitnehmer Arbeitsplätze zur Verfügung stehen, die sie ausfüllen
können.
Da in den künftigen Diskussionen wie bisher häufig nur
oberflächlich diskutiert werden kann und die in Talkshows vertretenen
Interessengruppen nur einseitig und vielfach auch unsachlich ihre Standpunkte
vertreten, ist es notwendig, dass die Moderatoren dieser Sendungen sachlicher und fachlicher
informieren und leiten, damit die Meinungen und Argumente nicht im Stimmgewirr der Teilnehmer
untergehen.
So wird in Talkshows und der Presse vielfach durch
Einzelfälle dargestellt, dass Besserverdienende bevorteilt oder Großkonzerne zu
Lasten der gering verdienenden Bevölkerung begünstigt werden. Es wird dabei
meist der Eindruck erweckt, als müssten im wesentlichen die Sozialhilfeempfänger
und Rentner die Zeche durch höhere Abgaben bezahlen.
Bei dieser Diskussion wird immer außer Acht gelassen, dass Sozialhilfeleistungen steuerfrei sind und die Steuerbelastung bei verheirateten Steuerpflichtigen bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 15.000 € durch die gesetzlichen Grundfreibeträge gleich null ist. Erst für darüber hinaus gehende Beträge ist ein Steuersatz von 15% anzuwenden, der langsam steigt und bei 30.000 € 30% beträgt. Da Renteneinkünfte nur etwa zur Hälfte in die Einkommensermittlung einbezogen werden und über Sonderausgaben und andere Abzugsbeträge weitere Minderungen bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens eintreten, kann man davon ausgehen, dass bei Verheirateten, die ausschließlich von der Sozialversicherungsrente leben, sogar bis zu 30.000 € unversteuert bleiben. Für Ledige gelten jeweils die Hälfte der genannten Euro-Beträge.
Andererseits unterliegen zu versteuernde Einkommensbeträge ab 52.882 € bereits dem Steuersatz von 42% und ab 250.731 € sogar von 45%. Da zu der erhobenen Einkommensteuer zusätzlich 5,5% Solidaritätszuschlag entstehen, ergibt sich für die Besserverdienenden bereits für Einkommensbeträge ab ca. 53.000 € eine Steuerbelastung von mehr als 44 bzw. 47%. Bei Kirchenzugehörigkeit steigt die Gesamtbelastung sogar auf über 50%. Daraus folgt, dass dieser Personenkreis unbestritten ca. ¾ des Steueraufwandes erbringt. Es fragt sich daher, ob es richtig ist, wenn bei der Diskussion über Steuersenkungen davon gesprochen wird, dass die Reichen begünstigt und die Armen benachteiligt werden. Wenn ein großer Teil der geringer Verdienenden gar keine Steuern zahlen und ein kleiner Teil der Steuerzahler durch hohe Steuersätze das Steueraufkommen erbringt, dürfte die Belastungsgrenze der Besserverdienenden sicher erreicht sein. Unter diesen Umständen, muss man sich daher die Frage stellen, ob die Forderung der FDP, die Steuern für den Mittelstand weiter zu senken, unter dem Slogan „Arbeit muss sich wieder lohnen", nicht doch eine gewisse Berechtigung hat.
Fazit
Wer sich die Mühe macht, meine Ausführungen aus dem Jahre
2005 zu lesen, wird feststellen, dass sich einiges geändert hat, aber dass die
damals dargestellte Problematik auch heute noch ungelöst ist und daher weiter
diskutiert werden muss. Somit haben meine damaligen Thesen vielfach auch heute
noch ihre Berechtigung.
Helmut Laser