Vereinshinweis 8                                                                                 24.8.2001

 Hat die ehrenamtliche Tätigkeit in Deutschland noch eine Zukunft und haben sich ihre Rahmenbedingungen in den letzten 10 Jahren im notwendigen Umfang geändert?

Seit etlichen Jahren beklagen viele Vereine, dass sie nicht mehr die erforderlichen Personen finden, die sie im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit für Vorstandsposten und andere Vereinstätigkeiten benötigen. Am 16.5.2001 habe ich die damalige Situation in einem Positionspapier zusammengefasst und mit Vorschlägen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen ergänzt (Anlage).

Nach nunmehr neun Jahren möchte ich Bilanz ziehen und die seit 2001 eingetretenen Verbesserungen bzw. Änderungen in der Besteuerung und anderen gesetzlichen Regelungen zusammenfassen.

Folgende Grundforderungen wurden seinerzeit für dringend erforderlich angesehen:

Größere Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit
Durch Einführung der Ehrenamtskarte werden in Niedersachsen bereits seit 2008 ehrenamtlich tätige Personen gewürdigt und durch bestimmte Vergünstigungen beim Besuch von dafür festgelegten Einrichtungen auch finanziell begünstigt. Wolfsburg hat lange gebraucht, um sich dieser Initiative der Landesregierung anzuschließen und schließlich ab 2010 die Ehrenamtskarte eingeführt (Einzelheiten siehe Vereinshinweis 2).

Mit dieser Maßnahme werden die ehrenamtlich Tätigen gewürdigt, die sich bisher für das Gemeinwohl eingesetzt haben und auch künftig ehrenamtlich tätig bleiben wollen. Anreize für Personen, die für die ehrenamtliche Tätigkeit erst gewonnen werden sollen, sind diese Maßnahmen aber noch nicht.

Steuerliche Anreize und Vereinfachungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht
Durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerlichen Engagements wurden ab 1.1.2007 folgende Maßnamen gesetzgeberisch umgesetzt (Vereinshinweis 1):

Diese Maßnahmen zeigen, dass die Forderungen nach steuerlichen Verbesserungen für gemeinnützige Einrichtungen nicht nur gehört, sondern auch umgesetzt wurden. Dennoch ist die Besteuerung für Vereinsverantwortliche immer noch zu kompliziert. Weitere Vereinfachung sind daher notwendig.

 

 

Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen
Durch Haftungserleichterungen soll die ehrenamtliche Übernahme von Leitungsfunktionen in Vereinen gefördert und das bürgerschaftliche Engagement gestärkt werden (Vereinshinweis 5). Trotz dieser gesetzlichen Regelung bleibt die Haftungsfrage vielfach nicht deutlich genug erörtert und gelöst (siehe Risikoabsicherung). Hier fehlen für die Vereine nach wie vor finanziell tragbare Versicherungsangebote, um das Risiko für die Vereinsverantwortlichen weiter einzugrenzen.

Finanzielle und rechtliche Unterstützung durch kommunale und andere Einrichtungen
Die geforderte Hilfe bei der Erledigung steuerlicher Meldepflichten und bei Auseinandersetzungen mit der Finanzbehörde und den Sozialversicherungsträgern insbesondere bei Betriebsprüfungen sind nach wie vor mangelhaft. Meine Broschüre (Die Vereinsbesteuerung) und die bei Neuerungen von mir erstellten Vereinshinweise sind nur ein bescheidener Versuch, Hilfe zu leisten.

Für die Unterstützung bei der Suche nach Ehrenamtlichen ist die Wolfsburger Initiative "Pro Ehrenamt" ein löblicher Versuch, der m. E. aber trotz der Unterstützung von Volkswagen nicht den gewünschten großen Erfolg gehabt hat.

Die erhoffte verbesserte finanzielle Unterstützung durch die Kommunen ist nicht verbessert, sondern durch die fehlenden Steuereinnahmen der Gemeinden vielfach reduziert worden. Der Trend, den Vereinen mehr Verantwortung und damit auch finanzielle Belastungen aufzuerlegen, hat sich ebenfalls negativ ausgewirkt, statt förderlich zu sein. Hier muß die Umkehr geschafft werden, will man nicht das ehrenamtliche Engagement gefährden.

Helmut Laser