Steuernews Anlage 2 News 13 bis 15 |
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15 10.10.2009 Durch
das Steueränderungsgesetz 2007 wurde der Werbungskostenabzug für
ein häusliches Arbeitszimmer auf Personen beschränkt, die ihre
gesamte betriebliche und berufliche Tätigkeit von zu Hause aus ausüben.
Arbeitnehmer, die beim Arbeitgeber einen Arbeitsplatz nutzen, dürfen
danach kein häusliches Arbeitszimmer mehr geltend machen. Wie einem Schreiben
des Bundesfinanzministeriums vom 6.10.2009 zu entnehmen ist, sind
gegen diese Regelung Verfahren vor den Finanzgerichten
anhängig. Das Finanzministerium läßt daher die Aussetzung der
Vollziehung von Steuerbescheiden bis zu 1.250 € in den Fällen zu,
in denen das Arbeitszimmer zu mehr als 50% der gesamten betrieblichen
oder beruflichen Tätigkeit genutzt wird oder für diese Tätigkeit
kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. |
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14 08.08.2009 Versicherungsgesellschaften schicken häufig ihre Versicherungsvertreter los, um insbesondere auch ältere Personen davon zu überzeugen, dass sie für noch nicht versicherte Risiken günstige Verträge anzubieten haben oder die Versicherungssumme bei bestehenden Verträgen durch steigende Kosten (z. B. bei Sterbeversicherungen) oder Vermögenssteigerungen (z. B. Hausratsversicherungen) keine ausreichende Deckung mehr garantieren. Sicher schützt eine ausreichende Versicherungssumme im Schadensfall für unliebsame Überraschungen. Selten kommt jedoch ein Versicherungsvertreter, um darauf hinzuweisen, dass bestimmte Versicherungen nicht mehr sinnvoll sind oder Doppelversicherungen bestehen, so dass eine Kündigung zweckmäßig und prämiensparend ist. Insbesondere bei Lebensversicherungen und Sterbeversicherungen sollte man die bestehenden Verträge spätestens ab dem 60. Lebensjahr daraufhin überprüfen, ob ab einem bestimmten Lebensalter eine Beitragsfreistellung vereinbart ist (z. B. bei einer Sterbeversicherung ab dem 65. Lebensjahr), so dass die Beitragsabbuchung eingestellt werden muss. Wie ein aktueller Fall zeigt, übersehen die Versicherungsgesellschaften dieses häufig und ziehen unberechtigt weiterhin Beiträge ein. Hiergegen sollte man sich wehren und auch nicht eine Vertragsänderung mit Leistungseinbußen akzeptieren, sondern die Beitragfreistellung ohne finanzielle Nachteile fordern. |
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13 08.08.2009 Aufgrund
umfangreicher Kontrollmaterialien werden die Finanzämter nunmehr
in die Lage versetzt, die zutreffende Besteuerung von Rentenbeziehern
zu überprüfen. Nach der seit 2005 bestehenden Neuregelungen aufgrund
des Alterseinkünftegesetzes konnten viele Rentner, die bis
2004 mit ihren Einkünften nicht in die Besteuerung gelangten, durch
die Verdoppelung des Rentenertragsanteils auf 50% der Sozialversicherungsrente
nunmehr steuerpflichtig werden. Das gilt insbesondere für die Rentner,
die noch Bezüge aus Betriebs- oder privaten Renten oder andere Einkünfte
(z. B. aus Kapital- vermögen oder Grundstücksvermietungen) bezogen
haben. |