Steuernews Anlage 2

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Steuernews aus 2009, für die kein besonderer Steuerhinweis für Rentner erstellt wurde

News 15                                                                                       10.10.2009
Gesetzesänderung zum häuslichen Arbeitszimmer ist strittig

Durch das Steueränderungsgesetz 2007 wurde der Werbungskostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer auf Personen beschränkt, die ihre gesamte betriebliche und berufliche Tätigkeit von zu Hause aus ausüben. Arbeitnehmer, die beim Arbeitgeber einen Arbeitsplatz nutzen, dürfen danach kein häusliches Arbeitszimmer mehr geltend machen. Wie einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 6.10.2009 zu entnehmen ist, sind gegen diese Regelung Verfahren vor den Finanzgerichten anhängig. Das Finanzministerium läßt daher die Aussetzung der Vollziehung von Steuerbescheiden bis zu 1.250 € in den Fällen zu, in denen das Arbeitszimmer zu mehr als 50% der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit genutzt wird oder für diese Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Bei Ablehnung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sollte daher gegen den Steuerbescheid Einspruch eingelegt und die Aussetzung der Entscheidung und der Vollziehung bis zum Vorliegen einer höchstrichterlichen Entscheidung beantragt werden.

News 14                                                                                      08.08.2009
Überprüfung von Versicherungsverträgen kann sich lohnen

Versicherungsgesellschaften schicken häufig ihre Versicherungsvertreter los, um insbesondere auch ältere Personen davon zu überzeugen, dass sie für noch nicht versicherte Risiken günstige Verträge anzubieten haben oder die Versicherungssumme bei bestehenden Verträgen durch steigende Kosten (z. B. bei Sterbeversicherungen) oder Vermögenssteigerungen (z. B. Hausratsversicherungen) keine ausreichende Deckung mehr garantieren. Sicher schützt eine ausreichende Versicherungssumme im Schadensfall für unliebsame Überraschungen. Selten kommt jedoch ein Versicherungsvertreter, um darauf hinzuweisen, dass bestimmte Versicherungen nicht mehr sinnvoll sind oder Doppelversicherungen bestehen, so dass eine Kündigung zweckmäßig und prämiensparend ist.

Insbesondere bei Lebensversicherungen und Sterbeversicherungen sollte man die bestehenden Verträge spätestens ab dem 60. Lebensjahr daraufhin überprüfen, ob ab einem bestimmten Lebensalter eine Beitragsfreistellung vereinbart ist (z. B. bei einer Sterbeversicherung ab dem 65. Lebensjahr), so dass die Beitragsabbuchung eingestellt werden muss. Wie ein aktueller Fall zeigt, übersehen die Versicherungsgesellschaften dieses häufig und ziehen unberechtigt weiterhin Beiträge ein. Hiergegen sollte man sich wehren und auch nicht eine Vertragsänderung mit Leistungseinbußen akzeptieren, sondern die Beitragfreistellung ohne finanzielle Nachteile fordern.

News 13                                                                                    08.08.2009
Finanzämter sollen Rentner auf ihre Besteuerung überprüfen

Aufgrund umfangreicher Kontrollmaterialien werden die Finanzämter nunmehr in die Lage versetzt, die zutreffende Besteuerung von Rentenbeziehern zu überprüfen. Nach der seit 2005 bestehenden Neuregelungen aufgrund des Alterseinkünftegesetzes konnten viele Rentner, die bis 2004 mit ihren Einkünften nicht in die Besteuerung gelangten, durch die Verdoppelung des Rentenertragsanteils auf 50% der Sozialversicherungsrente nunmehr steuerpflichtig werden. Das gilt insbesondere für die Rentner, die noch Bezüge aus Betriebs- oder privaten Renten oder andere Einkünfte (z. B. aus Kapital- vermögen oder Grundstücksvermietungen) bezogen haben.
In dem
Steuerhinweis für Rentner Nr. 23 werden die wesentlichen Grundsätze des Altersentlastungs- gesetzes (VMA-Steuer Info 25) unter Berücksichtigung der verbesserten Abzugsfähigkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung noch einmal dargestellt.