Steuernews Anlage 3

News 16 und 19

Startseite
Unsere Familie
Mein beruflicher Werdegang
Reiseberichte und Bilder
Neues von der Steuerfront
Steuerhinweise für Rentner
Besteuerung von Vereinen
Impressum

Steuernews aus 2009, für die kein besonderer Steuerhinweis für Rentner erstellt wurde

News 19                                                                                              28.11.09
Ist der Solidaritätszuschlag doch verfassungswidrig?

Bereits 2006 hatte der Bundesfinanzhof die unbefristete Erhebung der Ergänzungsabgabe als Aufschlag zur Einkommen- und Körperschaftsteuer mit Berufung auf andere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts für verfassungsrechtlich unbedenklich erklärt und die Beschwerde eines Ehepaars aus Westfalen abgewiesen. Wie Presseberichten zu entnehmen ist, hat nunmehr das Finanzgericht Niedersachsen ebenfalls die Ergänzungs- abgabe für verfassungswidrig erklärt und den Fall zur Überprüfung dem Bundesverfassungsgericht zugeleitet.

Es bleibt abzuwarten, ob das Gericht nunmehr den Sachverhalt anders beurteilt und die Abgabe für verfassungs- widrig erklärt mit der Folge, dass die erhobenen Abgaben zu erstatten wären, solange der Bescheid noch nicht rechtskräftig ist. Bei neu eingehenden Steuerbescheiden sollte man innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von 1 Monat gegen die Festsetzung des Stabilitätszuschlages Einspuch einlegen und das weitere Vorgehen der Finanzämter abwarten. Lt. Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 7.12.2009 sind die Finanzämter angewiesen worden, sämtliche Festsetzungen des Solidaritätszuschlags für die Veranlagungszeiträume ab 2005 vorläufig durchzuführen, so dass es dann zur Sicherung eines evtl. Erstattungsanspruchs keines besonderen Einspruchs mehr bedarf.

News 16                                                                                         07.10.2009

Eintragung auf der Steuerkarte 2010 mit zusätzl. Steuerklassenwahl möglich

Die Gemeinden übersenden den Bürgern nunmehr die Steuerkarten für 2010, die an den Arbeitgeber weitergeleitet werden müssen. Sofern auf der Steuerkarte Freibeträge eingetragen werden sollen, ist dieses möglichst vorab beim Finanzamt zu beantragen. Wenn bei Ehegatten die von der Gemeinde eingetragenen Steuerklassen geändert werden sollen, ist dieses jedoch bei der Gemeinde zu beantragen, die die Steuerkarte ausgestellt hat.

Bisher konnte zwischen den Steuerklassenkombinationen III und V oder IV und IV gewählt werden. Künftig ist eine
weitere Kombination aus IV und IV mit Faktor möglich. Bei der Steuerklassenwahl III und V blieb bei der Klasse V der Grundfreibetrag unberücksichtigt und wurde erst bei der jährlichen Veranlagung wirksam. Dieses kann durch Eintragung eines Faktors auf den Steuerkarten der Ehegatten, den das Finanzamt auf Antrag ermittelt und einträgt, verhindert werden. Außerdem können so mögliche hohe Steuernachzahlungen, die bei der Kombination III/V auftreten können, entfallen.
Die Finanzbehörden der Länder werden demnächst auf ihrer Internetseite neben dem Abgabenrechner auch eine Berechnungsmöglichkeit für den Faktor bereit stellen, damit man die möglichen Auswirkungen der Steuerklassenwahl selbst ermitteln kann. Außerdem gibt es ein Merkblatt der Finanzverwaltung, in dem die Steuerklassenwahlmöglichkeiten sehr ausführlich beschrieben werden.
Die wichtigsten Hinweise für die Steuerklassenwahl sind in dem Steuerhinweis für Rentner Nr. 24 dargestellt.

Bitte beachten:
Die Lohnsteuerkarte  wird für 2010 letztmalig aus Papier hergestellt und den Steuerbürgern von der Gemeinde zugesandt. Ab 2011 müssen die Arbeitgeber die Steuerklassenmerkmale elektronisch von der Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern abrufen. Dieses Verfahren ELStAM (Elektonische LohnSteuerAbzugsMerkmale) wird stufenweise eingeführt. Ggf. behalten die Steuerkarten 2010 auch für 2011 noch Gültigkeit, sie dürfen daher nach Ablauf des Jahres 2010 nicht vernichtet werden. Alle Änderungen und Eintragungen auf der Steuerkarte nimmt ab 2011 nur noch das Finanzamt vor.