Steuernews Anlage 6 News 36 bis 39 |
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News 39 27.11.2012 Steuerklassenwahl für das Jahr 2013 Ehegatten, die beide Arbeitslohn beziehen, können für den Lohnsteuerabzug wählen, ob sie beide nach der Steuerklasse IV eingeordnet werden wollen oder (in der Regel) der Höherverdienende nach der Steuerklasse III und der andere nach der Steuerklasse IV besteuert werden will. Bei Rentnern ist dieses von Bedeutung, wenn sie eine Betriebsrente beziehen und der Ehepartner ebenfalls eine Betriebrente bekommt oder ein Arbeitsverhältnis unterhält. Da seit einigen Jahren von den Gemeinden keine Steuerkarte mehr verschickt wird, wenden die Arbeitgeber für das neue Jahr wieder die im Vorjahr festgelegten Steuerklassen an. Welches diese Steuerklasse ist, ergibt sich aus den Gehaltsabrechnungen oder der Jahresentgeltbescheinigung des Arbeitgebers. Soll für 2013 eine andere Steuerklassenkombination zur Anwendung kommen, muss dieses beim zuständigen Finanzamt mit dem Vordruck "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten" oder zusammen mit dem "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" beantragt werden (Unterschrift beider Ehegatten erforderlich). Ein solcher Antrag kann auch noch im Laufe des Jahres bis spätestens 30.11.2013, aber nur einmal, gestellt werden. In der Regel ist die Kombination III/V die günstige Kombination, wenn ein Ehegatte ca. 60 %, der andere Ehegatte ca 40% des gemeinsamen Arbeitseinkommens hat. Bei Betriebsrenten ist zuvor der Steuerfreibetrag von 40% (Höchstbetrag beachten) abzuziehen. Bei dieser Kombination ist auf jeden Fall eine Einkommensteuererklärung einzureichen. Aber auch bei anderen Kombinationen (z.B. IV/IV) erfogt eine zutreffende Steuerfestsetzung und Lohnsteueranrechnung ggf. auf Antrag durch das Veranlagungsverfahren. Siehe auch Steuerhinweis für Rentner Nr. 24. |
News 38 12.11.2012 Bundesverfassungsgericht überprüft Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer Mit
dem Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsgesetzes
vom 24.12.2008 sollte das Erbschaftsteuerrecht ab 1.1.2009
verfassungskonform gestaltet werden. Bereits zum 1.1.2010 wurden
die Steuersätze der Steuerklasse II wieder gestaffelt und reduziert.
Aber auch dieses Gesetz ist weiterhin in einzelnen Punkten (z. B.
Befreiung bei Betriebsfortführung durch den Erben) strittig. Der Steuerhinweis für Rentner Nr. 45 stellt eine überarbeitete Fassung des Steuerhinweises Nr. 19 dar und gibt einen zusammenfassenden Überblick über das geltende Erbschaftsteuerrecht. |
News 37 11.11.2012 Bundesregierung fördert ehrenamtliches Engagement Das GemEntBG hat am 1.3.2013 auch den Bundesrat passiert und kann daher zum 1.1.2013 angewendet. (siehe auch Vereinshinweis 9). Unter diesem Titel weist das
Bundesfinanzministerium auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung
hin, der als Gemeinnützigkeitsentbürokratisierunggsgesetz (GemEntBG)
nach 2007 erstmals wieder eine Verbesserung der Rahmenbedingungen
für ehrenamtliche Tätigkeiten verspricht und für die Vereinsverantwortlichen
auch das Haftungsrisiko ihrer Tätigkeit begrenzen soll.So ist u.a.
geplant, In die überarbeitete Broschüre Die Vereinsbesteuerung wurden die Verbesserungen bereits mit aufgenommen. |
News 36 3.10.2012 Ein
Diskussionsbeitrag: Der jüngste Armutsbericht und die andauernde Rentendiskussion sowie die bevorstehenden Land- und Bundestagswahlen sind zur Zeit Gegenstand der diversen Talkshows in den Medien. Dabei wird die Frage, ob die bestehenden Probleme durch eine höhere Besteuerung der Besserverdienenden oder Wiedereinführung der Vermögensbesteuerung gelöst oder zumindest gemildert werden kann, sehr kontrovers, meist aber sehr oberflächlich, diskutiert. Mit dem Steuerhinweis für Rentner Nr. 43 wird zu den Fakten und bestehenden Vorschlägen Stellung genommen. |