Steuernews Anlage 4

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Steuernews aus 2010, für die kein besonderer Steuerhinweis für Rentner erstellt wurde

   News 28                                                                                        8.10.2010

Die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011 (ab 2012 neues Verfahren)

Ab 2012 soll ein elektronisches Verfahren für die Lohnabzugsmerkmale (ElsterLohn II) die bisherige Lohnsteuerkarte ersetzen. Daher wird bereits für 2011 auf die Ausgabe von Lohnsteuerkarten aus Papier verzichtet. Die mit der Lohnsteuerkarte 2010 bescheinigten Daten, die für den Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug maßgebend sind, gelten auch für 2011. Haben sich die Steuerklasse oder die Zahl der Kinderfreibeträge geändert, muß der Arbeitnehmer die Eintragungen umgehend durch das Finanzamt ändern lassen. Beim Arbeitgeberwechsel ist die Steuerkarte 2010 vom bisherigen Arbeitgeber anzufordern und dem neuen Arbeitgeber auszuhändigen. Auf der Steuerkarte eingetragene Steuerfreibeträge gelten auch für 2011. Der Arbeitnehmer kann beim Finanzamt aber eine Herabsetzung des Freibetrags oder bei Ehegatten eine geänderte Steuerklassenwahl für 2011 beantragen, um Steuernachzahlungen bei der Einkommensteuer- Jahresveranlagung zu vermeiden. Weitere Einzelheiten zu dem geplanten elektronischen Verfahren und der Verhaltensweise in 2011 siehe Steuerhinweise für Rentner Nr. 32.

  News 27                                                                                        23.8.2010

Wie sicher sind unsere Renten und brauchen wir nach wie vor
eine grundlegende Steuerreform

Erinnern wir uns an die Zeit vor der Bundestagswahl 2005 und die endlosen Diskussionen über die schlechte Haushaltslage, den Arbeitsmarkt, die sozialen Sicherungssysteme und die insbesondere von der FDP angestrebte Steuerentlastung im Rahmen einer grundlegenden Steuerreform. Was ist daraus geworden? Die Steuerhinweise für Rentner Nr. 31 versuchen, darauf eine Antwort zu geben.

Hat die ehrenamtliche Tätigkeit in Deutschland noch eine Zukunft und haben sich ihre Rahmenbedingungen in den letzten 10 Jahren im notwendigen Umfang geändert?

Auch zu dieser Fragestellung habe ich Bilanz gezogen und die Veränderungen zusammenfassend im Vereinshinweis 8 dargesellt.

 News 26                                                                                          3.8.2010

Kosten des häuslichen Arbeitszimmers als Werbungskosten wieder absetzbar

Das Bundesverfassungsgericht hat die 2007 eingeführte Beschränkung der steuerlichen Abzugs- fähigkeit für die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers für die Fälle für verfassungswidrig erklärt, in denen dem Arbeitnehmer für die Ausübung seiner Tätigkeit kein anderes Arbeitszimmer zur Verfügung steht. Der Gesetzgeber wird daher die bestehende Gesetzesregelung ab 2007 rückwirkend ändern müssen.
In den Einkommensteuerbescheiden für 2009 ist dieser Sachverhalt in den Katalog der Vorläufigkeits- erklärungen aufgenommen worden, so dass eine Bescheidänderung von amtswegen durchgeführt wird, wenn die Abzugsfähigkeit im Bescheid abgelehnt wurde. Wichtig ist aber, dass die Kosten in der Steuererklärung geltend gemacht wurden oder ein entsprechender Antrag umgehend noch gestellt wird. Entsprechendes gilt für noch nicht durchgeführte bzw. noch nicht rechtskräftige Steuerbescheide der Kalenderjahre 2007 und 2008. Rechtskräftige Bescheide ohne entsprechende Vorläufigkeitserklärung können jedoch nicht mehr geändert werden. Siehe auch News 15 (Anlage 2)

    News 25                                                                                        26.6.2010

Die geänderte Ermittlung des WA-Rabattes in der Automobilindustrie
gilt auch für noch nicht rechtskräftige Steuerbescheide vor 2009

Die in der News 21 dargestellte geänderte Berechnung des geldwerten Vorteils bei WA-Fahrzeug- rabatten ist auch für Jahre vor 2009 anwendbar, wenn  in früheren Jahren wegen der bisherigen Berechnung gegen den Steuerbescheid Einspruch eingelegt wurde, über den wegen des BFH-Muster- verfahrens bisher nicht entschieden wurde.
Das Finanzamt fordert diese Steuerpflichtigen inzwischen auf, einer Berichtigung des angefochtenen Steuerbescheides unter Berücksichtigung eines Händlerabschlages von 80% statt bisher 50% zuzustimmen oder ein Preisangebot eines ortsansässigen Händlers über das vom Arbeitgeber in dem Streitjahr erworbene Fahrzeug vorzulegen. Wenn ein solcher Nachweis für frühere Jahre von einem in Wolfsburg  ortsansässigen Händler nicht mehr zu beschaffen ist, sollte dem Vorschlag des Finanzamts gefolgt werden. Neben dem Steuerminderungsbetrag wird das Finanzamt ab dem 16. Monat nach Ablauf des Veranlagungsjahres den Erstattungsbetrag mit 0,5% für jeden vollen Monat verzinsen.
Berechnungsbeispiele finden Sie hier.

News 24                                                                                          1.3.2010

Steuerermäßigung für Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen sowie Handwerkerleistungen ab 2009

Die bisherigen Regelungen für diese Steuerermäßigung sind ab 1.1.2009 vereinfacht und erheblich ausgeweitet worden. Sie gelten auch für haushaltsnahe Dienstleistungen im Heim. Der Bundesfinanzminister hat in einem koordinierten Ländererlaß vom 15.2.2010 umfangreiche Erläuterungen zu den nunmehr geltenden Regelungen gegeben und in einem weiteren Erlaß vom 22.2.2010 zu den haushaltsnahen Dienstleistungen im Altenwohn- oder Pflegeheim Stellung genommen. Im Steuerhinweis für Rentner Nr. 30 wird hierüber berichtet und zusammenfassend Erläuterungen und Hinweise für die Steuererklärung 2009 gegeben. Wer also solche Aufwendungen getätigt hat, sollte sich über dieses Thema rechtzeitig informieren.

 News 21                                                                                         11.01.2010
Geänderte Ermittlung des WA-Rabatts in der Automobilindustrie

Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs passt die Finanzverwaltung durch BdF-Schreiben vom 18.12.2009 die Berechnungsmethode für die Ermittlung des geldwerten Vorteils bei der Gewährung von WA-Rabatten an die geänderten Verhältnisse im Neuwagengeschäft an. Bisher wurde zur Ermittlung des Händlervergleichspreises der Bruttolistenpreis eines Fahrzeugs um 50% der Rabatte gekürzt, die vom Vergleichshändler tatsächlich gegenüber Fremden für das einzelne Modell in einem Kalendermonat durchschnittlich gewährt wurden. Auf den verbleibenden Betrag wurde der gesetzliche Abschlag von 4 % angewendet. Der sich dadurch ergebende Wert wurde dem WA-Preis gegenüber gestellt. Der Differenzbetrag wurde nach Abzug des Freibetrages von 1.080 € versteuert. Ab 1.1.2009 können nunmehr 80 % des Händlerrabattes vom Bruttolistenpreis abgezogen werden.