Steuernews Anlage 4 News 21 bis 28 |
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News 28 8.10.2010 Die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011 (ab 2012 neues Verfahren) Ab 2012 soll ein elektronisches Verfahren für die Lohnabzugsmerkmale (ElsterLohn II) die bisherige Lohnsteuerkarte ersetzen. Daher wird bereits für 2011 auf die Ausgabe von Lohnsteuerkarten aus Papier verzichtet. Die mit der Lohnsteuerkarte 2010 bescheinigten Daten, die für den Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug maßgebend sind, gelten auch für 2011. Haben sich die Steuerklasse oder die Zahl der Kinderfreibeträge geändert, muß der Arbeitnehmer die Eintragungen umgehend durch das Finanzamt ändern lassen. Beim Arbeitgeberwechsel ist die Steuerkarte 2010 vom bisherigen Arbeitgeber anzufordern und dem neuen Arbeitgeber auszuhändigen. Auf der Steuerkarte eingetragene Steuerfreibeträge gelten auch für 2011. Der Arbeitnehmer kann beim Finanzamt aber eine Herabsetzung des Freibetrags oder bei Ehegatten eine geänderte Steuerklassenwahl für 2011 beantragen, um Steuernachzahlungen bei der Einkommensteuer- Jahresveranlagung zu vermeiden. Weitere Einzelheiten zu dem geplanten elektronischen Verfahren und der Verhaltensweise in 2011 siehe Steuerhinweise für Rentner Nr. 32. |
News 27 23.8.2010 Wie sicher sind unsere Renten und brauchen wir nach wie vor
Erinnern wir uns an die Zeit vor der Bundestagswahl 2005 und die endlosen Diskussionen über die schlechte Haushaltslage, den Arbeitsmarkt, die sozialen Sicherungssysteme und die insbesondere von der FDP angestrebte Steuerentlastung im Rahmen einer grundlegenden Steuerreform. Was ist daraus geworden? Die Steuerhinweise für Rentner Nr. 31 versuchen, darauf eine Antwort zu geben. Hat die ehrenamtliche Tätigkeit in Deutschland noch eine Zukunft und haben sich ihre Rahmenbedingungen in den letzten 10 Jahren im notwendigen Umfang geändert? Auch zu dieser Fragestellung habe ich Bilanz gezogen und die Veränderungen zusammenfassend im Vereinshinweis 8 dargesellt. |
News 26 3.8.2010 Kosten des häuslichen Arbeitszimmers als Werbungskosten wieder absetzbar Das
Bundesverfassungsgericht hat
die 2007 eingeführte Beschränkung der steuerlichen Abzugs- fähigkeit
für die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers für die Fälle für
verfassungswidrig erklärt, in denen dem Arbeitnehmer für die Ausübung
seiner Tätigkeit kein anderes Arbeitszimmer zur Verfügung steht.
Der Gesetzgeber wird daher die bestehende Gesetzesregelung ab 2007
rückwirkend ändern müssen. |
News 25 26.6.2010 Die
geänderte Ermittlung des WA-Rabattes in der Automobilindustrie Die
in der News 21 dargestellte geänderte Berechnung des geldwerten
Vorteils bei WA-Fahrzeug- rabatten ist auch für Jahre vor 2009 anwendbar,
wenn in früheren Jahren wegen der bisherigen Berechnung gegen den
Steuerbescheid Einspruch eingelegt wurde, über den wegen des BFH-Muster-
verfahrens bisher nicht entschieden wurde. |
News 24 1.3.2010 Steuerermäßigung für Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen sowie Handwerkerleistungen ab 2009 Die bisherigen Regelungen für diese Steuerermäßigung sind ab 1.1.2009 vereinfacht und erheblich ausgeweitet worden. Sie gelten auch für haushaltsnahe Dienstleistungen im Heim. Der Bundesfinanzminister hat in einem koordinierten Ländererlaß vom 15.2.2010 umfangreiche Erläuterungen zu den nunmehr geltenden Regelungen gegeben und in einem weiteren Erlaß vom 22.2.2010 zu den haushaltsnahen Dienstleistungen im Altenwohn- oder Pflegeheim Stellung genommen. Im Steuerhinweis für Rentner Nr. 30 wird hierüber berichtet und zusammenfassend Erläuterungen und Hinweise für die Steuererklärung 2009 gegeben. Wer also solche Aufwendungen getätigt hat, sollte sich über dieses Thema rechtzeitig informieren. |
News
21 11.01.2010 Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs passt die Finanzverwaltung durch BdF-Schreiben vom 18.12.2009 die Berechnungsmethode für die Ermittlung des geldwerten Vorteils bei der Gewährung von WA-Rabatten an die geänderten Verhältnisse im Neuwagengeschäft an. Bisher wurde zur Ermittlung des Händlervergleichspreises der Bruttolistenpreis eines Fahrzeugs um 50% der Rabatte gekürzt, die vom Vergleichshändler tatsächlich gegenüber Fremden für das einzelne Modell in einem Kalendermonat durchschnittlich gewährt wurden. Auf den verbleibenden Betrag wurde der gesetzliche Abschlag von 4 % angewendet. Der sich dadurch ergebende Wert wurde dem WA-Preis gegenüber gestellt. Der Differenzbetrag wurde nach Abzug des Freibetrages von 1.080 € versteuert. Ab 1.1.2009 können nunmehr 80 % des Händlerrabattes vom Bruttolistenpreis abgezogen werden. |